Rz. 5

Die Erbfolge ist im Vierten Buch des Zivilgesetzbuches vom 6.6.2002 in den Art. 1432–1575[5] geregelt. Dort macht sich das moldawische Erbrecht weitgehend – wenn auch nicht vollständig – von den Einflüssen des sowjetischen Rechts frei. So ist z.B. das Erbrecht erheblich detaillierter geregelt als bisher. Die testamentarische Erbfolge wird vor der gesetzlichen Erbfolge geregelt, wodurch der Vorrang der Privatautonomie betont wird.

 

Rz. 6

Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen (Art. 1500 Abs. 1 lit. a ZGB). Eheliche, nichteheliche und angenommene Kinder erben zu gleichen Teilen. Es gelten die Grundsätze der Repräsentation und der Erbfolge nach Stämmen (Art. 1504 ZGB).

 

Rz. 7

Der überlebende Ehegatte schließt als echter Erbe erster Ordnung alle Verwandten weiterer Ordnungen von der Erbfolge aus. Zu seinem gesetzlichen Erbteil tritt die güterrechtliche Beteiligung am ehelichen Gesamtgut im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft. Das Ehegattenerbrecht entfällt nicht erst bei Scheidung der Ehe. Es entfällt ebenfalls, wenn das Gericht feststellt, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits mindestens drei Jahre lang zerrüttet war und die Eheleute deshalb getrennt gelebt haben (Art. 1502 ZGB).

 

Rz. 8

In zweiter Ordnung erben gem. Art. 1500 Abs. 1 lit. b ZGB die "privilegierten" Seitenverwandten, also die Geschwister des Erblassers sowie die Großeltern und weitere Verwandte der aufsteigenden Linie nebeneinander und zu gleichen Teilen. Dabei schließen die gradnäheren Aszendenten sämtliche gradferneren Aszendenten aus, und zwar unabhängig von der Linie (Art. 1500 Abs. 2 ZGB). Die Nichten und Neffen treten in die Position ihres vorverstorbenen Elternteils (des Bruders oder der Schwester des Erblassers) bis zum vierten Verwandtschaftsgrad ein. In dritter Ordnung erben die Onkel und Tanten bzw. bei Vorversterben eines von ihnen die entsprechenden Cousins und Cousinen. In darüber hinausgehenden Ordnungen findet keine gesetzliche Erbfolge mehr statt.

[5] Deutsche Übersetzung aus lexinfosys. Auf der beiliegenden CD-ROM unter der Rubrik "Moldawien", Datei "ZGB-Erbrecht".

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