Handelt es sich bei der Beschäftigung in Monaco um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden soll, muss vor allem unter den Gesichtspunkten der bisher erworbenen Rentenansprüche und des Alters des Arbeitnehmers getroffen werden. Alternativ käme eine Rentenversicherung auf Antrag[1] infrage.

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