Kurzbeschreibung
Muster aus: FamRMandat
Muster 10.1: Forderungsanmeldungsformular
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Dauernheim Insolvenzverwaltung
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Anmeldungen sind stets nur an den Insolvenzverwalter (Treuhänder, Sachwalter) zu senden, nicht an das Gericht.
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Forderungsanmeldung.
Schuldner
Insolvenzgericht: Amtsgericht
Aktenzeichen
Gläubiger | Gläubigervertreter |
---|---|
Genaue Bezeichnung des Gläubigers mit Postanschrift, bei Gesellschaften mit Angabe der gesetzlichen Vertreter | Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist freigestellt. Die Vollmacht muss sich ausdrücklich auf Insolvenzsachen erstrecken. |
Vollmacht anbei bzw. folgt umgehend | |
Geschäftszeichen | Geschäftszeichen |
Angemeldete Forderungen
Jede selbständige Forderung ist getrennt anzugeben. Reicht der Raum auf diesem Formular nicht aus, so sind die weiteren Forderungen in einer Anlage nach dem folgenden Schema aufzuschlüsseln.
Erste Hauptforderung im Rang des § 38 InsO (notfalls geschätzt) | _________________________ EUR | |
Zinsen, höchstens bis zum Tag vor der Eröffnung des Verfahrens % aus | EUR seit dem | _________________________ EUR |
Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind | _________________________ EUR | |
Summe | _________________________ EUR |
Zweite Hauptforderung im Rang des § 38 InsO (notfalls geschätzt) | _________________________ EUR | |
Zinsen, höchstens bis zum Tag vor der Eröffnung des Verfahrens % aus | EUR seit dem | _________________________ EUR |
Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind | _________________________ EUR | |
Summe | _________________________ EUR |
Nachrangige Forderungen (§ 39 InsO) Diese Forderungen sind nur anzumelden, wenn das Gericht ausdrücklich hierzu aufgefordert hat (§ 174 Abs. 3 InsO). Die gesetzliche Rangstelle ist durch Ankreuzen zu bezeichnen. Ab Nachrang 3 sind Zinsen und Kosten gesondert anzugeben und der jeweiligen Hauptforderung zuzuordnen (vgl. § 39 Abs. 3 InsO). |
|
1. Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 | _________________________ EUR |
2. Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 2 | _________________________ EUR |
3. Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 3 | _________________________ EUR |
4. Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 4 | _________________________ EUR |
5. Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 5 | _________________________ EUR |
6. Nachrang des § 39 Abs. 2 | _________________________ EUR |
Zinsen (§ 39 Abs. 3) zu Nachrang 3 – 4 – 5 – 6 | _________________________ EUR |
Kosten (§ 39 Abs. 3) zu Nachrang 3 – 4 – 5 – 6 | _________________________ EUR |
Summe der nachrangigen Forderungen | _________________________ EUR |
Abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung des Ausfalls wird beansprucht. | |
□ | Ja, Begründung siehe Anlage |
□ | Nein |
Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung | |
□ | Ja, die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass es sich nach der Einschätzung der anmelden- den Gläubigerin oder des anmeldenden Gläubigers um eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin oder des Schuldners handelt, sind in der Anlage genannt. |
□ | Nein |
Grund und nähere Erläuterung der Forderungen (z.B. Warenlieferung, Miete, Darlehen, Reparaturleistung, Arbeitsentgelt, Wechsel, Schadensersatz) | |
Als Unterlagen, aus denen sich die Forderungen ergeben, sind beigefügt (möglichst in 2 Exemplaren): |
(Datum) | (Ort) | (Unterschrift und evtl. Firmenstempel) |
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