Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 10.1: Mahnung wegen des Vergütungsanspruchs des RA

Anrede,

bedauerlicherweise konnten wir den Ausgleich unserer Rechnung vom _________________________ in Höhe von _________________________ bis zum heutigen Tage nicht feststellen. Dies obwohl wir zunächst telefonisch um Rechnungsausgleich gebeten haben.

Aus diesem Grunde müssen wir Sie zu unserem Bedauern auffordern, den Vergütungsanspruch in voller Höhe bis zum _________________________ hier eingehend erfüllt zu haben.

Da Sie sich in Verzug befinden, haben Sie auch die Zinsen, die bereits entstanden sind, zu tragen. Auf die Geltendmachung des Zinsanspruchs verzichten wir, wenn der Zahlungsausgleich nunmehr innerhalb der gesetzten Nachfrist gezahlt wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu Sicherung unseres Vergütungsanspruchs mit gleicher Post das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG eingeleitet haben. Erfolgt ein rechtzeitiger Zahlungsausgleich werden wir keine Kosten aus diesem Verfahren gegen Sie fordern und dem Gericht die Erledigung mitteilen.

Sollten wir erneut keinen Zahlungsausgleich feststellen können, werden wir das gerichtliche Verfahren fortführen.

Sollten Sie den Ausgleich der Vergütungsforderung bereits veranlasst haben und sich Ihre Anweisung mit unserer Zahlungsaufforderung gekreuzt haben, so betrachten Sie unser Schreiben bitte als gegenstandslos.

Nur am Rande teilen wir mit, dass wir wirklich nur ungern Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten würden, wenn auch nach Titulierung der Forderung keine Zahlung erfolgt. Im Rahmen einer vergütungsrechtlichen Auseinandersetzung ist der RA im Übrigen nicht an die Schweigepflicht gebunden. Selbstverständlich gilt dies nur für die vergütungsrechtliche Auseinandersetzung zur Darlegung eines entstandenen Vergütungsanspruchs.

Ihre Unterlagen stehen nach Zahlungsausgleich zur Abholung bereit. Bitte holen Sie diese spätestens innerhalb von sechs Monaten seit Zugang dieses Schreibens nach vorheriger Ankündigung in unserer Kanzlei ab. Nach Ablauf von sechs Monaten werden die mandatsbezogenen Unterlagen durch uns vernichtet.

Es wäre betrüblich, wenn sich hier nach der eigentlichen Auseinandersetzung eine Auseinandersetzung zwischen uns anschließen würde. Bei Nichtausgleich des Vergütungsanspruchs haben wir keine andere Möglichkeit.

Sollten Ihre finanziellen Mittel der Grund für die bisher nicht erfolgte Zahlung sein, so setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Es ist auch in Ihrem Interesse, wenn hier Mehrkosten vermieden werden. Eine sinnvolle, der Leistungsfähigkeit entsprechende Ratenzahlungsvereinbarung lässt sich bestimmt finden.

Grußformel

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