Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 10.13: Ausschluss nichtehelicher oder adoptierter Abkömmlinge von der Ersatzerbenberufung

Für den Fall, dass einer der Erben vor oder nach dem Erbfall wegfällt, bestimme ich seine Abkömmlinge zu Ersatzerben. Ausgenommen von der Ersatzerbfolge und der Vermutungsregelung des § 2069 BGB sind nichteheliche und adoptierte Kinder und deren Abkömmlinge.

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