Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)
Muster 10.18: Einsetzung mehrerer Erben, Unterlassungsverpflichtung bezüglich einer Bezugsberechtigung, überquotale Teilungsanordnung als Vorausvermächtnis
Testament
Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, geschieden, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. Ich habe meinen Wohnsitz ausschließlich in Deutschland und verfüge über kein Vermögen im Ausland.
I. Testierfreiheit
Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Hiermit hebe ich alle bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf.
II. Erbeinsetzung
Ich setze zu meinen alleinigen Vollerben je hälftig meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, ein. Zu Ersatzerben bestimme ich jeweils die Abkömmlinge meiner Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung, wiederum ersatzweise soll – zunächst innerhalb eines Stammes – Anwachsung eintreten.
III. Unterlassungsverpflichtung als Vermächtnis
Die Erben werden mit einem Vermächtnis dergestalt belastet, dass sie es zu unterlassen haben, die zugunsten meiner Lebensgefährtin _________________________ bei der _________________________ Versicherung angeordnete Bezugsberechtigung zu widerrufen. Sollte die Bezugsberechtigung dennoch widerrufen werden und die Versicherung an die Erben und nicht an die Bezugsberechtigte ausbezahlen, sind die Erben verpflichtet, an die Bezugsberechtigte den erlangten Betrag zuzüglich 10 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem Eintritt des Erbfalls herauszugeben. (Ggf. noch Anordnung einer Testamentsvollstreckung)
IV. Überquotale Teilungsanordnung und Vorausvermächtnisse
Für die Teilung des Nachlasses unter den beiden Miterben bestimme ich Folgendes in Form einer Teilungsanordnung und für den über den jeweiligen Erbteil hinausgehenden Wert als Vorausvermächtnis:
Mein Sohn _________________________, geb. am _________________________, erhält im Wege der Teilungsanordnung das gesamte Wertpapierdepot Nr. _________________________ bei der _________________________Bank in _________________________ mit dem Bestand am Todestag.
Meine Tochter _________________________, geb. am _________________________, erhält im Wege der Teilungsanordnung das Hausanwesen in _________________________, _________________________ Str. _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Fl.St. Nr. _________________________.
Falls ein Kind dadurch wertmäßig mehr erhält als es seiner Erbquote entspricht, so ist dieser Überschuss als Vorausvermächtnis zugewandt, so dass ein Ausgleich unter den Erben insoweit nicht stattfindet. Das jeweilige Vorausvermächtnis wird unter der Bedingung der Annahme der Erbschaft angeordnet und fällt erst bei Auseinandersetzung des Nachlasses an.
Die Teilungsanordnung und die Vorausvermächtnisse gelten nicht für etwaige Ersatzerben.