Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1081 Die Erbengemeinschaft, Rißmann, 3. Aufl. 2019 (zerb verlag)

Muster 10.18: Überquotale Teilungsanordnung

I. Erbeinsetzung

1. Ich setze meine Abkömmlinge

_________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft _________________________ (Wohnadresse),

_________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft _________________________ (Wohnadresse),

_________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft _________________________ (Wohnadresse),

zu gleichen Teilen zu Vollerben meines gesamten Vermögens ein. D. h. mein Vermögen geht in das Vermögen der Erben über und vereinigt sich mit deren Vermögen zu einer Vermögensmasse. Eine Nacherbfolge wünsche ich somit ausdrücklich nicht.

2. Ersatzerbenbestimmung

II. Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis

Mir gehört zurzeit folgende Immobilie: _________________________ (Bezeichnung). Für den Fall, dass diese Immobilie beim Erbfall sich noch in meinem Eigentum befindet, treffe ich die nachfolgende Anordnung. Sollte die Immobilie nicht mehr in meinem Eigentum stehen, entfällt die Anordnung. Sie ist auch nicht sinngemäß oder auf Surrogate anzuwenden (etwa auf eine ersatzweise angeschaffte Immobilie).

Für die Teilung des Nachlasses unter den Erben wird in der Form einer Teilungsanordnung und bezüglich des über den Erbteil hinausgehenden Wertes als Vorausvermächtnis bestimmt:

Der Erbe _________________________ (Vorname Name) erhält im Wege der Teilungsanordnung die Immobilie _________________________ (Bezeichnung). Der Wert der Immobilie ist also auf seinen Erbteil anzurechnen.

Für den Fall, dass er vor oder nach dem Erbfall entfällt, bestimme ich entgegen jeder anders lautenden gesetzlichen oder gerichtlichen Vermutungs- oder Auslegungsregel seine Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung zu Ersatzbegünstigten. Fallen auch diese weg, entfällt die Teilungsanordnung.

Den Anteil am Nachlass, den der Erbe _________________________ (Vorname Name) durch die Teilungsanordnung mehr erhält, als seiner Erbquote entspricht, ist als Vorausvermächtnis angeordnet, so dass ein Ausgleich insofern nicht stattfindet. Dieses erhält der Bedachte aber nur, wenn er Erbe wird, also nicht ausschlägt.

III. Schiedsgutachtenklausel zur Bewertung

Sollten sich die Erben nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Erbfall auf einen Wert für die Immobilie einigen, hat jeder der Erben das Recht, ein verbindliches Schiedsgutachten durch einen vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger benannten Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke in Auftrag zu geben. Maßgeblich soll der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalles sein. Die Kosten des Gutachtens gehen zu Lasten des Nachlasses.

IV. Testamentsvollstreckung

_________________________ (s.u.)

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