Kurzbeschreibung

Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012

Muster 112: Musterbedingung Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (Prämienbefreiung 2)

Wird der VN während der Laufzeit des Vertrages ohne eigenes Verschulden arbeitslos und weist er dies entsprechend nach, so wird der Vertrag von Beginn der Arbeitslosigkeit bis zur zweiten auf diesen Zeitpunkt folgenden Stammfälligkeit beitragsfrei gestellt. Der beitragsfreie Zeitraum endet mit der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit des VN, spätestens mit der zweiten auf den Beginn der Arbeitslosigkeit folgenden Stammfälligkeit. Danach wird der Vertrag unverändert, jedoch beitragspflichtig weitergeführt.

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