Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 4

Muster 11.26: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens mit dem Erfordernis besonderer Spezialkenntnis

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

ist zur Begründung der diesseitigen Anträge noch Folgendes auszuführen:

Die Beklagte hat auf dem Grundstück _________________________ am _________________________ Sprengarbeiten durchgeführt. Dies ist zwischen den Parteien unstreitig.

Von den Sprengungen, die nach Auskunft der Beklagten mit dem Sprengstoff _________________________ mit einer Sprengkraft von _________________________ ausgeführt wurden, sind Schwingungen ausgegangen, die aufgrund der besonderen geologischen Verhältnisse, nämlich _________________________, zu Erschütterungen am Haus des Klägers geführt haben, die über die zulässigen Werte hinausgehen.

  Beweis: Einholung eines interdisziplinären geologischen und bautechnischen Sachverständigengutachtens.

Die Grundstücke der Parteien befinden sich in der Vulkaneifel. Vom Grundstück der Beklagten zieht sich bis über das Grundstück des Klägers hinaus ein durchgehender Lavastrom, der in besonderer Art und Weise aufgrund seiner Festigkeit geeignet ist, durch Sprengungen verursachte Schwingungen weiter zu tragen.

  Beweis: Einholung eines geologischen Sachverständigengutachtens.

Zur Feststellung dieses Sachverhaltes bedarf der Sachverständige besondere geologischer Kenntnisse. Er muss insbesondere in der Lage sein, die geologischen Verzeichnisse der Vulkaneifel auszuwerten und diese im Hinblick auf die betroffenen Grundstücke zuzuordnen.

Darüber hinaus bedarf der Sachverständige besonderer Kenntnisse über die Intensität der von verschiedenen Sprengmassen ausgelösten Schwingungen.

Letztlich bedarf der Sachverständige besondere bautechnischer Kenntnisse, um beurteilen zu können, ob die an dem Haus des Klägers vorhandenen und bereits dargestellten Mängel auf die Sprengungen durch die Beklagte zurückgehen.

Soweit ein einzelner Sachverständiger nicht über die Spezialkenntnisse auf allen drei angesprochenen Gebieten verfügt, wird vorgeschlagen, einen Geologen mit der Erstellung des Hauptgutachtens zu beauftragen und diesen zugleich zu ermächtigen, sprengtechnische und bautechnische Zusatzgutachten durch Sachverständige, die durch das Gericht nach Anhörung der Parteien zu bestimmen sind, einzuholen. Der geologische Hauptgutachter mag dabei geeignete Sachverständige vorschlagen.

Rechtsanwalt

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