Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 4

Muster 11.3: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen mit der Möglichkeit, die Beweisfrage schriftlich zu beantworten

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird in Ergänzung des bisherigen Vortrages noch Folgendes ausgeführt: _________________________

Durch das vorgeschilderte Unfallereignis hat der Kläger folgende Verletzungen erlitten: _________________________

Der Kläger wurde zunächst von dem Unfallereignis bis zum _________________________ stationär behandelt. Eine weitere stationäre Behandlung war vom _________________________ bis zum _________________________ erforderlich. Während des ersten stationären Aufenthaltes wurde eine Operation zur Behandlung der Unfallfolgen durchgeführt. Während des zweiten stationären Aufenthaltes wurden die bei der ersten Operation eingesetzten Stabilisierungsteile entfernt.

  Beweis: Zeugnis des Herrn Oberarztes _________________________

Es wird angeregt,

  den Zeugen als behandelnden Oberarzt zu bitten, die Beweisfrage nach § 377 Abs. 3 ZPO schriftlich zu beantworten,

da zu erwarten ist, dass der Zeuge die Beweisfrage anhand der dort vorliegenden Patientenkarte des Klägers und weiterer Krankenunterlagen beantworten wird. Im Hinblick auf die erhebliche Beanspruchung des Zeugen in seiner ärztlichen Tätigkeit ist davon auszugehen, dass ein Erscheinen vor Gericht für diesen eine unzumutbare Härte darstellt, zumal gegenüber einer schriftlichen Beantwortung der Beweisfrage keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind.

Hinsichtlich der auf das Unfallereignis vom _________________________ zurückgehenden Unfallverletzungen einschließlich aller Diagnosen und Therapien, der Darstellung des Heilungsverlaufes und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie des jeweiligen Grades der weiteren Minderung der Erwerbsfähigkeit entbindet der Kläger schon jetzt den Zeugen von seiner ärztlichen Schweigepflicht.

Rechtsanwalt

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