Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 4

Muster 11.53: Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen der unberechtigten Verweigerung der Vorlage eines Augenscheinsobjektes

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des

Klägers
Beklagten

beantragt,

  gegen den _________________________ ein Ordnungsgeld wegen verweigerter Vorlage des _________________________ als Augenscheinsobjekt zu verhängen.

Zur Begründung wird Folgendes vorgetragen:

Der _________________________ wurde gemäß dem Beschluss des erkennenden Gerichts vom _________________________ gem. §§ 371, 144 ZPO verpflichtet, den _________________________ als Augenscheinsobjekt vorzulegen. Ihm wurde hierzu eine Frist bis zum _________________________ gesetzt.

In dieser Frist hat der _________________________ das Augenscheinsobjekt nicht vorgelegt, ohne dass ihm dies unzumutbar gewesen wäre und ohne dass eine Berechtigung besteht, die Vorlage zu verweigern.

Gem. §§ 371, 144 ZPO gelten für diesen Fall die §§ 386 bis 390 ZPO. Nach § 390 Abs. 1 S. 2 ZPO kann gegen den _________________________ ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, auch Ordnungshaft festgesetzt werden.

Den Parteien ist eine weitere Verzögerung des Rechtsstreites nicht zuzumuten, sodass es erforderlich erscheint, ein nicht zu gering zu bemessendes Ordnungsgeld gegen den _________________________ festzusetzen, damit dieser nunmehr unverzüglich den _________________________ als Augenscheinsobjekt vorlegt.

Es wird um alsbaldige Entscheidung gebeten.

Rechtsanwalt

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