Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 12.3: Antrag auf Benennung eines anderen Sachverständigen, der öffentlich bestellt ist

Lehnen wir den gerichtlich bestellten Sachverständigen _________________________ ab.

Zugleich beantragen wir,

stattdessen einen Sachverständigen zu ernennen, der für das hier einschlägige Fachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt ist.

Begründung

Gem. § 404 Abs. 1 S. 1 ZPO erfolgt die Auswahl des Sachverständigen zwar durch das Prozessgericht nach freiem Ermessen. Allerdings sollen hierbei gem. § 404 Abs. 3 ZPO vorrangig öffentlich bestellte Sachverständige herangezogen werden. Andere Personen sollen hingegen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern. Solche Umstände sind vorliegend nicht ersichtlich, so dass vorrangig auf einen öffentlich bestellten Sachverständigen zurückgegriffen werden sollte, welcher aufgrund seiner öffentlichen Bestellung erfahrungsgemäß über besondere Sachkunde verfügt und gem. § 407 Abs. 1 ZPO auch nicht die Erstellung des Gutachtens ablehnen kann.

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