Kurzbeschreibung
Muster aus: Handbuch Pflichtteilsrecht, Mayer-Süß-Riedel-Bittler (Hrsg.), 5. Aufl. 2024 (zerb verlag)
Muster 12.4: Anschreiben an den Erben bezüglich Auskunft, Wertermittlung und Zahlung
An
Herrn/Frau _________________________
Pflichtteilsansprüche am Nachlass des verstorbenen Erblassers _________________________, verstorben in _________________________, verstorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
unter Vorlage auf uns lautender Vollmacht zeigen wir an, dass wir Herrn _________________________ anwaltlich vertreten. Herr _________________________ hat uns mit der Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs am Nachlass seines verstorbenen Vaters beauftragt.
Gemäß Testament vom _________________________ sind Sie zum alleinigen Erben des Erblassers bestimmt worden. Nach der uns vorliegenden Information aus der Nachlassakte haben Sie die Erbschaft auch angenommen. Als Erbe sind Sie verpflichtet, den Pflichtteilsanspruch unseres Mandanten zu erfüllen.
Damit der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch durchsetzen kann, gewährt ihm das Gesetz in § 2314 BGB einen sog. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben.
Namens und in Vollmacht unseres Mandanten fordern wir Sie daher auf, Auskunft über den Bestand und Umfang des Nachlasses des am _________________________ verstorbenen Erblassers durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses zu erteilen. Im Nachlassverzeichnis sind
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alle Aktiva |
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alle Passiva |
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alle Schenkungen und |
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alle ausgleichspflichtigen Zuwendungen nach §§ 2050 ff. BGB, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat, sowie |
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der Güterstand, in dem der Erblasser gelebt hat, |
zum Zeitpunkt seines Todes aufzuführen. Für die Erteilung der Auskunft erlauben wir uns, Frist bis
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zu setzen.
Der Vollständigkeit halber möchten wir darauf hinweisen, dass bei nicht ordnungsgemäßer und sorgfältiger Erstellung des Nachlassverzeichnisses die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte eidesstattlich zu versichern sind.
Des Weiteren steht unserem Mandanten ein sog. Wertermittlungsanspruch zu. Wir haben Sie daher ebenfalls höflich aufzufordern, alle im Nachlass befindlichen Grundstücke und Immobilien sowie alle Unternehmensbeteiligungen und das im Nachlass befindliche Kraftfahrzeug durch einen Sachverständigen bewerten zu lassen. Für die Vorlage des Sachverständigengutachtens erlauben wir uns, Frist bis
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zu setzen.
Des Weiteren machen wir den Pflichtteilsanspruch für unseren Mandanten hiermit geltend und fordern Sie höflich auf, bis spätestens
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den Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch unseres Mandanten anzuerkennen und den Gesamtpflichtteil auf unten angegebenes Konto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)