Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 12.4: Antrag auf Anordnung nach § 144 ZPO

Beantragen wir,

dem Sachverständigen _________________________ gem. § 144 ZPO aufzuerlegen, die Lichtbilder zum Gutachten Nr. _________________________ vom _________________________ in digitaler Form vorzulegen, damit diese dem gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden können.

Begründung

Erfahrungsgemäß benötigen die gerichtlich bestellten Sachverständigen die im Anschluss an ein Unfallgeschehen im Rahmen der Schadensermittlung erstellten Lichtbilder in digitaler Form, um diese hinreichend auswerten zu können. Nach § 144 Abs. 1 ZPO besteht für das Gericht die Möglichkeit, im Rahmen der Begutachtung durch einen Sachverständigen anzuordnen, dass auch ein Dritter, der nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, Unterlagen vorlegen muss, die für die Beweiserhebung erforderlich sind. Dies ist vorliegend hinsichtlich der beim Sachverständigen _________________________ vorhandenen Lichtbilddateien der Fall, da nur mittels dieser der gerichtlich bestellte Sachverständige sein Gutachten erstellen kann, da das verunfallte Fahrzeug des Klägers/des Beklagten für eine Nachbesichtigung im unfallbeschädigten Zustand nicht mehr zur Verfügung steht.

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