Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1683 AnwaltFormulare Mandanteninformationen, Sattler, 3. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 12.4: Rechnungsprüfung aus Auftragsgebersicht
_________________________ (Adresse)
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
Sie baten uns, die Rechnungen Ihres Auftragnehmers im Rahmen eines IT-Projekts zu prüfen, da Sie mit der Höhe der abgerechneten Zeitaufwände nicht einverstanden sind.
1. Benötigte Unterlagen und Informationen
Um die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:
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Bitte stellen Sie uns (eine Kopie) des Vertrags und der verwendeten AGB zur Verfügung. |
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Reichen Sie uns bitte die vollständigen Rechnungsunterlagen und ggf. Zeitaufwände herein. |
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Welche Abrechnungsmethode wurde vereinbart? |
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D.h., erfolgte eine Abrechnung nach
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Zeitaufwand? |
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Pauschalpreis? |
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Falls ja, in welcher Höhe? |
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Mischkalkulation aus Pauschalpreis und Stundensatz für unterschiedliche Leistungspunkte? |
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Wurden unterschiedliche Stundensätze für unterschiedliche Mitarbeiter des Auftragnehmers vereinbart? |
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Gab es Beanstandungen oder sind Ihnen Auffälligkeiten oder Unstimmigkeiten bei den abgerechneten Zeiten aufgefallen? |
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Wurden die Leistungen fehlerfrei erbracht? |
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Falls nein, teilen Sie uns bitte die bestehenden Fehler mit und ob Sie diese gegenüber der Gegenseite bereits angezeigt haben. |
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Haben Sie die Leistungen bereits abgenommen oder einen (Teil)Betrag gezahlt? |
2. Was können Sie tun, wenn eine Forderung unbegründet ist?
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie zunächst mit der Gegenseite ein Gespräch suchen und die Rechnung beanstanden. Sollte die Gegenseite nach dem Gespräch nicht bereit sein, die Rechnung anzupassen, sollte die Rechnung formell gegenüber der Gegenseite zurückgewiesen werden. Hierzu sind Sie aber nicht verpflichtet.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gegenseite Mahnungen wegen der gestellten Rechnung senden wird oder auch gerichtliche Schritte einleitet, falls die Gegenseite von der Rechtmäßigkeit der Rechnung überzeugt ist.
Andererseits können auch Sie Ihrerseits Feststellungsklage erheben, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die abgerechneten Beträge überhöht sind.
Sollte der Auftragnehmer nachweislich und vorsätzlich Stunden berechnet haben, die er nicht geleistet hat oder zu hohe Preise berechnen, handelt es sich um einen Betrug nach § 263 StGB, der strafrechtlich verfolgt werden kann.
Eine abschließende Bewertung des Falls und einen konkreten Ratschlag zum weiteren Vorgehen kann Ihnen erst erteilt werden, nachdem uns sämtliche Unterlagen vorliegen und der Fall rechtlich geprüft wurde.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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(Rechtsanwalt)