Kurzbeschreibung
Muster aus: nv.6309 Der Grundstückskaufvertrag in der notariellen Praxis, Elsing, 4. Aufl.2024 (Deutscher Notarverlag), André Elsing, 4. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 12.6: Formulierungsbeispiel Aufteilungserklärung bei Gemeinschaftsordnung
UVZ-Nr. _________________________
Verhandelt
in _________________________
am _________________________.
Vor mir, dem Notar _________________________
in _________________________
erschienen heute in den Amtsräumen _________________________:
1. |
Herr/Frau _________________________ geb. am _________________________ wohnhaft _________________________ ausgewiesen durch gültigen Bundespersonalausweis, |
2. |
Herr/Frau _________________________ geb. am _________________________ wohnhaft _________________________ ausgewiesen durch gültigen Bundespersonalausweis. |
Die Erschienenen zu 1. und 2. werden nachfolgend auch "Eigentümer" genannt.
Die Erschienenen ersuchten mich um die Beurkundung der nachstehenden
Aufteilungserklärung nach § 3 WEG bei Gemeinschaftsordnung
und erklärten zu meinem Protokoll:
I. Aufteilung
§ 1 Begründung von Wohnungseigentum
1. |
Wir sind/werden je zu ½ Eigentümer des Grundstücks, gelegen in _________________________, gebucht beim Amtsgericht _________________________, Grundbuch von _________________________, Blatt _________________________, lfd. Nr. _________________________ des Bestandsverzeichnisses, bestehend aus dem Flurstück _________________________ der Flur _________________________ der Gemarkung _________________________, groß _________________________ qm. |
2. |
Wir lassen auf dem Grundstück ein Gebäude mit zwei Haushälften sowie zwei ebenerdigen Kfz-Stellplätzen errichten. |
3. |
Der Eigentümer teilt hierdurch das Grundstückseigentum nach § 3 WEG in zwei Wohnungseigentumsrechte auf, sodass mit jedem Miteigentumsanteil von ½ das Sondereigentum an einer bestimmten in sich abgeschlossenen Wohnung einer Haushälfte nebst Kfz-Stellplatz verbunden ist. |
4. |
Wir bilden folgende Wohnungseigentumsrechte:
a) |
Der Miteigentumsanteil von ½ des Erschienenen zu 1. wird verbunden mit:
- dem Sondereigentum an allen Räumen der Haushälfte 1, bezeichnet in dem als Anlage beigefügten Aufteilungsplan mit der Nr. 1, von der Straße aus gesehen links gelegen,
- dem Sondereigentum an den vor und hinter der Haushälfte 1 gelegenen Terrassen/Gartenflächen, im beigefügten Aufteilungsplan umrandetet dargestellt und mit Nr. 1 bezeichnet,
- dem Sondereigentum an dem ebenerdigen Stellplatzraum, bezeichnet im beigefügten Aufteilungsplan mit Nr. 1.
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b) |
Der Miteigentumsanteil von ½ des Erschienenen zu 2. wird verbunden mit:
- dem Sondereigentum an allen Räumen der Haushälfte 2, bezeichnet in dem als Anlage beigefügten Aufteilungsplan mit der Nr. 2, von der Straße aus gesehen rechts gelegen,
- dem Sondereigentum an den vor und hinter der Haushälfte 1 gelegenen Terrassen/Gartenflächen, im beigefügten Aufteilungsplan umrandetet dargestellt und mit Nr. 2 bezeichnet
- dem Sondereigentum an dem ebenerdigen Stellplatzraum, bezeichnet im beigefügten Aufteilungsplan mit Nr. 2.
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Auf die als Anlage in Kopie beigefügte, dieser Aufteilung zugrundeliegende Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt/Gemeinde _________________________ vom _________________________, Geschäftszeichen _________________________ nehmen wir Bezug. Der Text der Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde uns vom Notar vorgelesen und die Pläne erörtert.
§ 2 Begrifflichkeiten
1. Wohnungseigentum
Unter Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an allen in sich abgeschlossenen Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört, zu verstehen sowie an nach Gesetz fingierten Räumen, die sich außerhalb des Gebäudes befinden, soweit die Flächen Anhängsel eines Sondereigentums an Räumen sind.
2. Sondereigentum
Bestehen Zweifel, ob es sich um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt, geht der Aufteilungsplan dem Text der Teilungserklärung vor. Im Übrigen gilt § 5 WEG, dessen zwingende Bestimmungen unberührt bleiben.
Unter Sondereigentum ist das alleinige Eigentum des Wohnungseigentümers, verbunden mit seinem Miteigentumsanteil an Räumen des Gebäudes und an nach § 3 Abs. 1 S. 2 WEG fingierten Räumen zu verstehen, mit Ausnahme der konstruktiven Gebäudeteile, wie z.B. das Dach und die tragenden Wände und Zwischenwände.
Ergänzend bestimmen wir, dass zum Sondereigentum gehören:
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Bodenbelag mit Ausnahme der im Gemeinschaftseigentum stehenden Schallisolierung, Wärmedämmung, Isolierung gegen Feuchtigkeit und Estrich, |
▪ |
Heizungsanlage, Heizkörper, Thermostatventile der jeweiligen Haushälfte, |
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nichttragende Zwischenwände innerhalb des Sondereigentums, |
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Ver- und Entsorgungsleitungen des Wohnungseigentumsrechts mit Ausnahme der gemeinsamen Anschlüsse und gemeinsamen Zuleitung. Sollten Teile der vorgenannten Leitungen nicht sondereigentumsfähig sein, bleiben sie Gemeinschaftseigentum. Der jeweilige Sondereigentümer hat aber für alle anfallenden Kosten an diesen Leitungsteilen aufzukommen, |
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Wand- und Deckenputz der im Sondereigentum stehenden Räume. |
3. Gemeinschaftliches Eig...