Kurzbeschreibung

Muster aus: Fahrerlaub_anw_Beratung_Aufl6

Muster 1.3: Informationsblatt für Mandanten zum Fahreignungsregister

Der Gesetzgeber hat sich hohe Ziele gesetzt: Einfacher, transparenter und gerechter soll das neue Fahreignungsregister (FaER) sein. Für Ihr Verfahren bedeutet dies allerdings eine präzise Prüfung des heutigen Zustandes und der ggf. erfolgten Überführung der "alten Punkte" in das am 1.5.2014 in Kraft getretene Fahreignungsregister.

Es ist daher wichtig, Ihren aktuellen Punktestand zu kennen: Nur so kann ich Sie umfassend beraten. Bitte fragen Sie selbst Ihren Punktestand in Flensburg unter www.kba.de ab. Dies ist ganz einfach und Sie können mir dann den Auszug übersenden. Für Sie ist dies wichtig, damit Sie ggf. noch rechtzeitig ein Fahreignungs-Seminar besuchen oder eine verkehrspsychologische Beratung aufsuchen können.

Aber nicht immer ist der Punkteabbau notwendig: In besonderen Konstellationen kann er sich sogar nachteilig auswirken. Denn ein Abzug von Punkten kann zwar noch zugunsten Ihres Punktestandes sprechen, aber dafür ist ein Punkteabbau in den kommenden fünf Jahren nicht mehr möglich. Es ist daher notwendige Voraussetzung für Ihre Vertretung und Verteidigung, den aktuellen Stand mit den genauen Daten und Einträgen zu kennen, um dann die Tilgung und Löschung zu berechnen.

Da die Einzelheiten so individuell wie Ihr Fall sind, ist eine persönliche Beratung unerlässlich für den "richtigen Weg". Für eine erste eigene Einschätzung hilft diese Übersicht zur Umrechnung:

Punktestand am 30.4.2014 Überführte Punktezahl im FaER am 1.5.2014 Stufe/Maßnahme
1–3 1 Vormerkung
4–5 2 Vormerkung
6–7 3 Vormerkung
8–10 4 Ermahnung
11–13 5 Ermahnung
14–15 6 Verwarnung
16–17 7 Verwarnung
18 oder mehr 8 Entziehung

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