Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Sorge_Umgang_Aufl7

Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Geschäfts-Nr.: _________________________

Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung

des _________________________

– Antragsteller/Vater –

Verfahrensbevollmächtigte: _________________________

gegen

die _________________________

– Antragsgegnerin/Mutter –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

Namens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt,

das Umgangsrecht in Abänderung des Beschlusses (alternativ: des Urteils; der Vereinbarung) vom _________________________, Geschäfts-Nr.: (Az.:) _________________________, wie folgt zu regeln:

Der Antragsteller ist berechtigt, das gemeinsame Kind _________________________, geb. am _________________________,

1. alle _________________________ Wochen in der Zeit vom _________________________ (Wochentag, Uhrzeit des Abholens) bis _________________________ (Wochentag, Uhrzeit des Zurückbringens),

2. in den Sommerferien _________________________ Woche(n) besuchsweise zu sich zu nehmen und mit dem Kind zu verreisen.

Begründung:

Die Eltern sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Das Umgangsrecht für das aus der Ehe hervorgegangene gemeinsame Kind _________________________ geb. am _________________________ wurde durch Beschl. v. _________________________ wie folgt geregelt: _________________________.

(Die Eltern haben sich am _________________________ getrennt. Das Umgangsrecht wurde durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich in dem beim erkennenden Gericht unter dem Az. _________________________ geführten Verfahren zwischen den Eltern wie folgt geregelt: _________________________)

Inzwischen ist __________________________________________________ Jahre alt geworden. Daher kann er/sie jetzt auch beim Antragsteller übernachten. Das entspricht auch dem Willen des Kindes, wie seine Anhörung und der Bericht des Jugendamts ergeben werden. Deshalb ist mit Ziffer 1 des Antrages die Erweiterung des regelmäßigen Umgangs auf ein Wochenende alle _________________________ beantragt worden.

Bis zu den Sommerferien sind es noch _________________________ Monate, also ausreichend Zeit, um _________________________ daran zu gewöhnen, auch nachts nicht bei seiner/ihrer Hauptbezugsperson zu sein.

Die vorgeschlagene Ferienregelung entspricht ebenso wie die Erweiterung des regelmäßigen Umgangs dem Wohl des Kindes am besten.

_________________________ braucht eine stabile Beziehung auch zum Antragsteller. Diese ist nur dann gewährleistet, wenn die Kontakte zum Kind jetzt ausgeweitet werden. Im Übrigen spricht für den jetzt gestellten Antrag Folgendes: _________________________.

Beweis: Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens

Die Antragsgegnerin sträubt sich gegen jede Ausweitung des Umgangs. Sie ist der Auffassung, dass _________________________.

Beweis: Vorlage der außergerichtlichen Korrespondenz

Eine gerichtliche Entscheidung ist daher geboten.

Rechtsanwältin

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