Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)
Muster 13.4: Stellungnahme auf Anhörung zur beabsichtigten Ernennung des Testamentsvollstreckers durch Nachlassgericht (§ 2200 Abs. 2 BGB)
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Az. _________________________
Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________
Ich zeige unter Vollmachtsvorlage an, dass ich _________________________, wohnhaft _________________________, vertrete. Mit Schreiben des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________ wurde meiner Mandantschaft die Möglichkeit der Stellungnahme zur beabsichtigten Ernennung von _________________________ als Testamentsvollstrecker eingeräumt.
Namens und in Vollmacht der von hier aus vertretenen Mandantschaft nehme ich wie folgt Stellung: Meine Mandantschaft widersetzt sich der Ernennung der vom Nachlassgericht für das Amt des Testamentsvollstreckers vorgesehenen Person.
Bei der vom Nachlassgericht vorgeschlagenen Person handelt es sich um den Ehemann der pflichtteilsberechtigten Tochter des Erblassers, Frau _________________________. Nach Eheschließung der pflichtteilsberechtigten Frau _________________________ mit Herrn _________________________ kam es bereits zu erheblichen Streitigkeiten mit dem Erblasser sowie den übrigen Familienmitgliedern, welche schließlich auch zu mehrfachen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben. Auf die Verfahrensakten des Landgerichts _________________________ (Az. _________________________) wird ergänzend Bezug genommen. Aus der Enterbung von Frau _________________________ wird bereits deutlich, dass der Erblasser ihr aufgrund der erheblichen Zerwürfnisse nicht die Stellung einer Miterbin einräumen wollte. Ferner ergibt sich aus dem Ersuchen des Erblassers an das Nachlassgericht nach § 2200 BGB, dass er aufgrund der erheblichen familiären Konfliktsituationen kein Familienmitglied oder eine sonst nahestehende Person, sondern vielmehr eine fremde Person als Testamentsvollstrecker wünscht.
Die Ernennung von Herrn _________________________ würde aufgrund der in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgetretenen Konflikte zu Schwierigkeiten mit den Erben und sonstigen Beteiligten führen. Die Ernennung von Herrn _________________________ als Testamentsvollstrecker widerspricht daher einer nach pflichtgemäßem Ermessen des Nachlassgerichts getroffenen Auswahl.
(Rechtsanwalt)