Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Sorge_Umgang_Aufl7

Muster 13.44: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingangs des Rückführungsverfahrens

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Geschäfts-Nr.: _________________________

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 15 IntFamRVG)

Frau _________________________

– Antragstellerin/Mutter –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

gegen

Herrn _________________________

– Antragsgegner/Vater –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

Unter Überreichung der Vollmacht der Antragstellerin beantrage ich:

Dem Antragsgegner wird verboten, den jetzigen Aufenthaltsort des Kindes _________________________, geboren am _________________________, zu verändern, insbesondere das Kind ohne vorherige gerichtliche Genehmigung an einen Ort außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen. Eine freiwillige Rückführung des Kindes nach _________________________ (Herkunftsland) ist nur nach vorheriger Gestattung des Familiengerichts zulässig.

Das Bundespolizeipräsidium, Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 44, 14473 Potsdam wird ersucht, jede Ausreise des Kindes _________________________ aus der Bundesrepublik Deutschland und den Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens zu verhindern, sofern die Begleitperson nicht die Ausfertigung eines nach diesem Beschluss ergangenen Gerichtsbeschlusses vorweisen kann, wonach sie das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind _________________________ hat oder sonst zur Mitnahme des Kindes _________________________ berechtigt ist.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den Kinderausweis/Reisepass des Kindes sowie seinen eigenen Reisepass bei der Polizeistation in _________________________ oder beim Familiengericht _________________________ zu hinterlegen. Der Antragsgegner hat dem Familiengericht die Hinterlegung der Ausweise bei der Polizeistation durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Polizeidienststelle _________________________ bis zum _________________________ nachzuweisen.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, sich gemeinsam mit dem Kind _________________________ jeden Montag und jeden Freitag persönlich bei der Polizeistation in _________________________ zu melden.

Die Polizeistation in _________________________ wird ersucht, dem Gericht sofortige Mitteilung zu machen, falls der Antragsgegner dort Ausweisdokumente abgibt oder sich nicht an den in Ziff. 4 genannten Tagen gemeinsam mit dem Kind meldet.

Den Beteiligten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine Verpflichtung aus diesem Beschluss die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 25.000 EUR und die Festsetzung von Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angekündigt.

Begründung:

I. Hinsichtlich des zugrunde liegenden Sachverhalts verweise ich auf meinen parallel angebrachten Rückführungsantrag.

II. Hiernach bedarf es zur Abwendung von Gefahren vom Kind und Vermeidung einer Beeinträchtigung der Interessen der Beteiligten – insbesondere zur Vorbeugung eines weiteren widerrechtlichen Verbringens des Kindes durch den Antragsgegner – der Sicherung des Aufenthalts des Kindes nach § 15 IntFamRVG.

Rechtsanwalt

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