Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 14.15: "Supervermächtnis"

… die gemeinschaftlichen Kinder, ersatzweise deren Abkömmlinge erhalten vom erstversterbenden Ehegatten ein Vermächtnis im Sinne von § 2156 BGB zum Zweck der ganzen oder teilweisen Ausnutzung ihrer Erbschaftsteuerfreibeträge. Der überlebende Ehegatte kann dabei den Gegenstand, die Bedingungen und den Zeitpunkt der Leistungen bestimmen, § 2156 BGB, dies im Rahmen von den §§ 2156 S. 2, 315 BGB, insbesondere auch unter Berücksichtigung seines eigenen Versorgungsinteresses. Ebenso bestimmt er die Zeit der Erfüllung (§ 2181 BGB), diejenigen, die aus dem Kreis der oben genannten Vermächtnisse erhalten sollen (§ 2151 BGB), sowie deren Anteile an dem Vermächtnis (§ 2153 BGB). Die Zeit der Erfüllung ist so zu bestimmen, dass die Erfüllung innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten erfolgt.

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