Kurzbeschreibung
Muster aus: zap.0030 Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, Thomas Wachter-Heribert Heckschen, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 14.41: Handelsregisteranmeldung der neu gegründeten GmbH bei der Ausgliederung aus dem Vermögen einer Gebietskörperschaft
Amtsgericht _________________________
(Adresse)
Handelsregister
Freibad _________________________ GmbH
HRB (neu)
In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende Bürgermeister, als Vertretungsorgan der Gemeinde _________________________ als übertragender Rechtsträger, sowie Herr X als der unterzeichnende Geschäftsführer der im Betreff genannten GmbH:
1. |
Ausfertigung des Ausgliederungsplans nebst Gesellschaftsvertrag der neu gegründeten GmbH vom _________________________ – UVZ-Nr. _________________________ des beglaubigenden Notars –, |
2. |
Gesellschafterliste, |
3. |
Sachgründungsbericht, |
4. |
Ausgliederungsbeschluss des Gemeinderates der Gemeinde _________________________, |
5. |
Unterlagen über die Werthaltigkeit der übertragenen Vermögensteile sowie Schlussbilanz, |
6. |
kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigung, |
7. |
Nachweis über die Zuleitung des Ausgliederungsplans zum Betriebsrat/Personalrat |
und melde zur Eintragung in das Handelsregister an:
Die Gemeinde _________________________ hat im Wege der Ausgliederung durch Neugründung ihres Eigenbetriebes Freibad _________________________ eine GmbH unter der Firma Freibad _________________________-GmbH gegründet.
Sitz der Gesellschaft ist _________________________.
Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in _________________________ (PLZ, Ort, Straße); dies ist auch die inländische Geschäftsanschrift im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 GmbHG.
Abstrakte Vertretungsregelung:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung sowie die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Konkrete Vertretungsregelung:
Zum ersten Geschäftsführer der Gesellschaft wurde bestellt:
_________________________ (Vor- und Familienname), _________________________ (Geburtsdatum), _________________________ (Wohnort).
Er ist berechtigt, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten, und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der mitunterzeichnende Geschäftsführer Herr X erklärt:
"Ich versichere, dass keine Umstände vorliegen, die meiner Bestellung als Geschäftsführer nach § 6 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 GmbHG entgegenstehen, und dass ich von dem beglaubigenden Notar über meine unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Registergericht belehrt worden bin."
Ich versichere insbesondere, dass mir nicht aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde verboten wurde, einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig auszuüben, der mit dem Unternehmensgegenstand der _________________________-GmbH ganz oder teilweise übereinstimmt. Auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliege ich keinem vergleichbaren Verbot. Ich versichere darüber hinaus, dass ich weder ganz noch teilweise als Betreuter bei der Besorgung meiner Vermögensangelegenheiten einem Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB unterliege.
Weiterhin versichere ich, in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer oder mehrerer nachfolgender vorsätzlich begangener Straftaten verurteilt worden zu sein:
a) |
des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung), |
b) |
einer Straftat nach den §§ 283–283d StGB (Insolvenzstraftaten), |
c) |
der falschen Angaben nach § 82 GmbHG oder § 399 AktG, |
d) |
der unrichtigen Darstellung nach § 400 AktG, § 331 HGB, § 346 UmwG oder § 17 PublG oder |
e) |
einer Straftat nach den §§ 263–264a oder den §§ 265b–266a StGB zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder |
f) |
einer den genannten Taten vergleichbaren ausländischen Straftat.“ |
Wir erklären, dass eine Anfechtung ausgeschlossen ist und daher eine Negativerklärung gemäß § 16 Abs. 2 UmwG entbehrlich ist.
_________________________, den _________________________
_________________________
(Unterschriften)
(Beglaubigungsvermerk)