Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.0030 Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, Thomas Wachter-Heribert Heckschen, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 14.57: Auseinandersetzungsvertrag/Wertausgleichszahlungen

Ausgleichzahlungen zwischen den Gesellschaftern sind nicht zu leisten, da die Parteien von der Gleichwertigkeit der Wirtschaftsgüter, die jeweils den Gesellschaftern zugeordnet werden, ausgehen. Ausgleichszahlungen sind auch insoweit ausgeschlossen, als stille Reserven in unterschiedlichem Umfang auf die einzelnen Gesellschafter übergehen.

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