Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1744 Handbuch Versicherungsrecht, Hubert W. van Bühren, 8. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung)
An das
_________________________
Klage
des Landwirtes Hans Schmerzensreich, Krankenhausstr. 4, 45307 Sorgenvoll
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Gründlich und Partner
gegen
die Sicherheit Versicherungs-AG,
vertreten durch ihren Vorstand _________________________, Prämienstr. 23, 77126 Schutz
– Beklagte –
wegen: Zahlung und Feststellung
vorläufiger Gegenstandswert: _________________________
Namens und im Auftrag des Klägers wird beantragt:
1. |
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab Mai 2016 aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung Nr. _________________________ Leistungen in Höhe von monatlich 2.110,00 EUR längstens bis zum vertraglichen Leistungsende am 30.5.2025 zu zahlen, zahlbar monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats. |
2. |
Es wird festgestellt, dass die beklagte Versicherung verpflichtet ist, den Kläger von der Beitragszahlungspflicht für die Lebensversicherung und für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ab Mai 2016 freizustellen. |
Für den Fall de nicht rechtzeitigen Verteidigungsanzeige wird bereits jetzt der Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren gemäß § 331 ZPO beantragt.
Begründung:
I. Versicherungsvertragsverhältnis
Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Lebensversicherung unter der im Antrag zu 1. genannten Nummer. Zu dieser Lebensversicherung ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vereinbart worden, und zwar mit einer Dynamisierung. Wie die Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom 15.11.2015 mitteilte, ist der Rentenanspruch für 2016 auf monatliche Zahlungen von 2.110,00 EUR angewachsen.
Beweis: 1. Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen, anbei 2. vorbezeichnetes Schreiben der Beklagten, anbei
Der Kläger hat ab Mai 2016 keine Beiträge mehr entrichtet, nachdem er die Berufsunfähigkeit der Beklagten mit Schreiben vom 15.5.2016 mit Wirkung ab 1.5.2016 angezeigt hat. Hierauf hat sich die Beklagte lediglich vorläufig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eingelassen, so dass der Antrag zu 2. erforderlich ist.
II. Gesundheitliche Beeinträchtigung
Im Februar 2015 erlitt der Kläger bei einem Sturz von einem Traktor eine Distorsion des linken Kniegelenkes, in dessen Verlauf arthroskopisch der Innen- und Außenmeniskus zu 50 % reseziert wurde. Gleichwohl verblieb ein Knorpelschaden, der für den Kläger mit ständigen Beschwerden verbunden ist.
Nach einer Osteolyse ist außerdem dem Kläger ein Teil des linken Schultereckgelenkes entfernt worden. Auch in diesem Bereich des Körpers sind gravierende Beschwerden nach wie vor vorhanden.
Das rechte Schultergelenk weist eine chronische therapieresistente Gelenkarthritis auf. Deshalb sind Arbeiten über Kopf nicht durchführbar und Arbeiten bis Schulterhöhe nur unter Schmerzen auszuführen.
Ferner leidet der Kläger an einem chronisch degenerativen Zervikalsyndrom bei fortgeschrittener Osteochondrose C 5/6 der Halswirbelsäule mit der Folge, dass die Beweglichkeit des Kopfes deutlich eingeschränkt ist.
Darüber hinaus leidet der Kläger unter erheblichen Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule. Obwohl dem Kläger deshalb entzündungshemmende Mittel ständig verschrieben werden, verspürt der Kläger auch im Bereich der Lendenwirbelsäule erhebliche und manchmal sogar unerträgliche Schmerzen.
Beweis: 1. Attest des behandelnden Orthopäden Dr. Knochen 2. Zeugnis des Herrn Dr. Knochen 3. Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens
III. Berufstätigkeit
Der Kläger betreibt auf seinem Hof mit einer Grundfläche von 99 ha eine Schweinemast von jährlich 2.000 Schweinen. Er baut ca. 12 Hektar Zuckerrüben, 17 Hektar Kohl, 10 Hektar Raps sowie 35 Hektar Weizen und 5 Hektar Gerste an. Je 5 Hektar entfallen auf Brachland und Triticale.
1. |
Im Bereich der Schweinehaltung sind folgende Tätigkeiten zu verrichten, und zwar mit dem nachfolgend genannten jährlichen Zeitaufwand:
a) |
Ferkelfüttern mit Karren von Hand |
30,4 Std. |
b) |
Stroh vom Boden herunterlassen und streuen |
30,4 Std. |
c) |
Ställe auskehren |
60,8 Std. |
d) |
Futtermischung Mineralfutter eingeben und umstellen |
30,4 Std. |
e) |
7 Ställe mit Hand füttern |
60,8 Std. |
f) |
Tote Schweine aus Bucht entfernen |
12,1 Std. |
g) |
Behandlung von Schweinen – über Abteile klettern |
60,8 Std. |
h) |
Schroten mit fahrbarer Mühle |
30,4 Std. |
i) |
Gülle fahren |
30,4 Std. |
j) |
Gülle rühren |
30,4 Std. |
k) |
Mineralfutter auf den Boden tragen, à 25 bis 30 kg pro Sack |
18,25 Std. |
l) |
Stroh einstreuen vom Boden in Wabern |
60,8 Std. |
m) |
Schweine umtreiben |
91,25 Std. |
n) |
Schweine aufstallen |
18,25 Std. |
o) |
Mit Frontlader entmisten |
60,8 Std. |
p) |
Türen von Mist mit Hand freigabeln |
6,1 Std. |
q) |
Reparaturen: Wasser, Trennwände, Ventilatoren usw. |
12,1 Std. |
r) |
Desinfizieren |
30,4 Std. |
s) |
Säubern der Ställe |
60,8 Std. |
t) |
Spalten entfernen zum Güllerühren |
12,1 Std. |
u) |
Impfen der Schweine gegen AK (Schweinekrankheit) |
18,25 Std. |
v) |
Verkauf von Schweinen |
24,3 Std. |
|
2. |
Die i... |