Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Jens Tietgens, Michael Nugel, 9. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 15.11: Klageänderung von Widerspruchsklage auf Bereicherungsklage
An das
Amtsgericht/Landgericht
in _________________________
In dem Rechtsstreit
_________________________ ./. _________________________
ändern wir im Namen und in Vollmacht des Klägers die Klage und beantragen nunmehr
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1. |
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, in Anerkennung des Widerspruchs des Klägers vom _________________________ (Datum) gegen den Teilungsplan des Amtsgerichts – Verteilungsgerichts – in _________________________ vom _________________________, Az: _________________________, einen Betrag in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen. |
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2. |
Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, in Anerkennung des Widerspruchs des Klägers vom _________________________ (Datum) gegen den Teilungsplan des Amtsgerichts – Verteilungsgerichts – in _________________________, vom _________________________, Az: _________________________, einen Betrag in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen. |
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3. |
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreites. |
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4. |
Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. |
Zur Begründung der Klageänderung führen wir Folgendes aus:
Der Kläger hat die Beklagten ursprünglich im Wege der Widerspruchsklage nach § 878 ZPO auf Anerkennung des im Verteilungstermins vom _________________________ vor dem Verteilungsgericht in _________________________, am _________________________ im Verfahren, Az: _________________________, in Anspruch genommen.
Inzwischen wurde der Teilungsplan ausgeführt, weil
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der Kläger den Nachweis der Erhebung der Widerspruchsklage nach § 878 ZPO nicht in der Monatsfrist nachgewiesen hat. |
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das Verteilungsgericht den durch Übersendung der Klageschrift und der Eingangsbestätigung des erkennenden Gerichtes geführten Nachweis der Erhebung der Widerspruchsklage nicht beachtet hat. |
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_________________________. |
Das Verteilungsverfahren ist damit beendet, sodass der Kläger lediglich die zwar aufgrund des Teilungsplans zu Recht, aber materiell zu Unrecht erhaltenen Beträge von den Beklagten im Wege der Bereicherungsklage verlangen kann. Die Klage war dementsprechend nach § 264 Nr. 3 ZPO umzustellen (Zöller/Seibel, ZPO, 35. Aufl., § 878 Rn 16).
Die Klageanträge beziffern die sich aus dem mit der Widerspruchsklage bereits dargelegten zutreffenden Teilungsplan ergebenden Beträge, um die die Beklagten zu Unrecht materiell bereichert sind.
Rechtsanwalt