Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 15.26: Zugewinnausgleich bei Erkrankung

Die Vereinbarung über den Ausschluss des Zugewinnausgleichs wird ebenfalls unwirksam, wenn einer von uns wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgibt. In diesem Fall ist der Zugewinnausgleich für die Zeit ab teilweiser und/oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit durchzuführen. Das bis zu diesem Zeitpunkt während der Ehe erworbene Vermögen ist dagegen ist nicht ausgleichspflichtiges Anfangsvermögen.

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