Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 16.40: Schul-/Fachhochschul-/Hochschul-Praktikantenvertrag
Zwischen
der Firma _________________________
– nachfolgend "Gesellschaft" genannt –
und
Herrn/Frau _________________________
– nachfolgend "Praktikant" genannt –
wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen:
Vorbemerkung
Der Praktikant ist Schüler/Student der Fachrichtung _________________________ an der Schule/Fachhochschule/Universität _________________________ in _________________________ und beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausbildung ein nach der Studien- oder Ausbildungsordnung verpflichtendes Praktikum bei der Gesellschaft zu absolvieren. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgende Praktikumsbedingungen:
§ 1
Praktikumsinhalt
Der Praktikant wird entsprechend dem beiliegenden Ausbildungsplan/Praktikumsinhalt zur Vermittlung von Erfahrungen und Kenntnissen seines Fachbereiches während der Praktikumszeit in dem Betrieb der Gesellschaft als Praktikant eingesetzt. Hochschulrechtliche Bestimmungen zum Erwerb besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten sind zu beachten. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein Arbeitsverhältnis hierdurch nicht begründet wird.
§ 2
Praktikumsort
Das Praktikum wird in dem Betrieb der Gesellschaft in _________________________ absolviert.
§ 3
Praktikumszeit
Das Praktikum beginnt am _________________________ und ist zunächst befristet auf 4 Wochen. Innerhalb dieses Zeitraumes (Probezeit) kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Woche zu jedem Tag gekündigt werden. Wird das Vertragsverhältnis ohne Kündigung fortgesetzt, so endet es spätestens, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf, am _________________________ Im Übrigen kann der Praktikantenvertrag von beiden Seiten mit einer Frist von _________________________ Wochen zum Wochenende gekündigt werden.
§ 4
Vergütung
Eine Vergütung wird nicht gezahlt.
§ 5
Urlaub
Der Praktikant erhält auf Wunsch für jeden vollen Monat seiner Praktikantentätigkeit bei der Gesellschaft _________________________ Tage Urlaub, die in Abstimmung mit der Gesellschaft zu nehmen sind.
Eine Vergütung für nicht genommenen Urlaub wird nicht gewährt.
§ 6
Ausbildungszeit
Die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit beträgt von Montag bis Freitag _________________________ Stunden, beginnt täglich um Uhr und endet um _________________________ Uhr. Soweit neben dem Praktikum im Rahmen der Hochschulausbildung Ausbildungsveranstaltungen stattfinden, ist der Praktikant dafür freizustellen.
§ 7
Pflichten der Gesellschaft
Die Gesellschaft verpflichtet sich, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten
dem Praktikanten die nach dem Ausbildungsplan gem. § 1 vorgesehenen Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, wobei jedoch aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten folgende Ausnahmen gelten:
_________________________
_________________________
Die Gesellschaft verpflichtet sich zudem im Bedarfsfalle, dem Praktikanten durch die Gewährung von Freizeit den Kontakt zu seiner Fachhochschule/Universität zu gewähren und dem Praktikanten am Ende der Praktikantenzeit einen Tätigkeitsnachweis sowie auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.
§ 8
Pflichten des Praktikanten
Der Praktikant ist verpflichtet,
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den Ausbildungsplan einzuhalten, |
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die ihm im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen und entsprechende Anweisungen der Gesellschaft zu befolgen, |
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die für den Betrieb gültigen einschlägigen Regelungen und Sicherheitsvorschriften zu beachten, |
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die vorgeschriebenen Tätigkeitsberichte anzufertigen, |
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bei einer Verhinderung die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten und im Falle krankheitsbedingter Verhinderung zusätzlich spätestens am 3. Tag eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
§ 9
Geheimhaltung
Der Praktikant verpflichtet sich, alle ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betriebsinternen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, geheim zu halten.
§ 10
Versicherung/Haftpflicht
Der Praktikant wird von der Gesellschaft zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet.
Der Praktikant wird eine der Dauer und dem Zweck dieses Vertrages angepasste Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten abschließen und den Abschluss vor Beginn des Praktikums nachweisen.
§ 11
Schlussvorschriften
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Ausgeschlossen sind damit Änderungen dieses Vertrages durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieses Vertrages unmittelbar zwischen den Vertragsparteien mündlich getroffen werden.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Außer den Vertragspartnern erhält auch die Schule/Fachhochschule/Universität eine Ausfertigung dieses Vertrages.
Ort, Datum
_________________________ |
_________________________ |
Gesellschaft |
Praktikant, ggf. gesetzlich... |