Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Jens Tietgens-Michael Nugel, 9. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 16.8: Auskunftsanspruch nach den Art. 12, 15 DSGVO
In vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen von _________________________ als Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs vom Typ _________________________ mit der FIN _________________________ vertreten und machen Ihnen gegenüber als Hersteller einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO i.V.m. dem datenschutzrechtlichen Transparenzgebot des Art. 12 DSGVO für unseren Mandanten im Hinblick auf bei Ihnen als verantwortliche Stelle i.S.d. Art. 4 Abs. 7 DSGVO verarbeitete personenbezogene Daten geltend. Konkret geht es um die bei Ihnen als Hersteller vorhandenen Informationen zu dem Verhalten des Fahrzeugführers bzgl. eines Unfallgeschehens am _________________________ um _________________________ mit dem o.g. Kfz, wobei wir wegen der Einzelheiten auf folgende beigefügte Dokumente verweisen: _________________________
Sie als Hersteller werden dabei als Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO eingestuft, da nur Ihr Haus über die Organisationsherrschaft zur Einrichtung und Sicherung der bei der Nutzung des Kfz verarbeiteten personenbezogenen Daten verfügt und ggf. auch allein über die Freigabe oder Aufbereitung von diesen Daten aus dem System des Fahrzeugs im Zusammenhang mit einer eingesetzten Codierung zum Schutz dieser Daten entscheiden kann (vgl. Nugel, ZD 2019, 341). Zudem ist das hier betroffene Kfz als sog. "Online Kfz" so ausgestaltet, dass im Fall eines Unfallereignisses bestimmte Daten an Sie als Hersteller über eine Schnittstelle "over the air" übertragen werden.
Konkret geht es um eine Auskunft zu folgenden Informationen, insbesondere aus einem Event data Recorder oder EU Ereignisspeicher bei diesem Unfallereignis:
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zur Erkennung von Anstößen und ggf. Auslösung von Rückhaltesystemen (z.B. Airbags, Gurtstraffer, u.a.), |
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zur Auslösung von Fußgängerschutzsystemen, |
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zu dem Eingreifen von Assistenzsystemen (z.B. ABS, ESP, Bremsassistenzsysteme, sowie Systemen zur teil- oder ggf. vollautonomen Fahrzeugführung), |
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zur Geschwindigkeit vor der Kollision und zur kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des Fahrzeugs, |
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zum Lenk- und Bremsverhalten des Fahrers und/oder aktiver Assistenzsysteme vor, während und nach der Kollision, |
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aus EDR- (Event Data Recorder) Systemen im Airbagsteuergerät oder ähnlichen/verwandten Steuergeräten des Fahrzeugs, |
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zum Aufenthaltsort des Pkw zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. im Navigationsgerät hinterlegte Daten zum Standort zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls). |
Des Weiteren bitten wir um Auskunft, ob eine Übermittlung von Daten aus dem Fahrzeug heraus zu Ihren Händen oder anderen Dritten erfolgt und um welche Daten es sich dabei im Einzelnen unter Bezugnahme auf die obige Auflistung handelt und wie lange diese Daten bei Ihrer externen Speicherung verfügbar sind.
Die Daten müssen vollständig und originalgetreu bei dieser Auskunft wiedergegeben werden. Dabei ist es unerlässlich, alle Informationen zu dem Fahrverhalten komplett zu erfassen und zu reproduzieren, wenn die verarbeiteten Daten wie hier nur im Kontext verständlich dargelegt werden können (EuGH, Entsch. v. 4.5.2023 – C 487/21).
Ihrer Auskunft sehen wir bis zum _________________________ entgegen und stehen Ihnen ggf. für weitere Rücksprachen gerne zur Verfügung.