Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)
Muster 16.9: Errichtung einer steuerbegünstigten unselbstständigen Stiftung
Vertrag über die Errichtung der unselbstständigen _____ Stiftung
Hiermit errichte ich _____ (vollständiger Name und Anschrift des Stifters/der Stifter)
die _____ Stiftung als unselbstständige Stiftung.
Zweck dieser gemeinnützigen Stiftung, deren Errichtung mit der Finanzverwaltung (Finanzamt _____) abgestimmt ist, ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Stiftungswesens. Als Stiftungsvermögen übereigne ich deshalb dem Treuhänder _____ (vollständige Bezeichnung/vollständiger Name und Anschrift des Treuhänders und Rechtsträgers) als Auflagenschenkung (§§ 516, 525 BGB) folgende Vermögensgegenstände:
1. |
_____ |
2. |
_____ (_____ EUR in bar) |
mit der Auflage, dieses Vermögen der Stiftung zu erhalten und die Erträge aus diesem Vermögen zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Ich gebe der Stiftung den als Anlage beigefügten Organisationsvertrag ("Satzung"), der ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrages ist und auf den ich für weitere Einzelheiten verweise. Die Verwaltung der Stiftung richtet sich nach diesem Organisationsvertrag.
_____, den _____
_____ (Unterschriften von Stifter/Treugeber und Rechtsträger/Treuhänder)
Anlage:
Organisationsvertrag (Satzung) der unselbstständigen _____ Stiftung
§ 1 Name der Stiftung
Die Stiftung führt den Namen _____ Stiftung. Sie ist eine unselbstständige (treuhänderische) Stiftung.
§ 2 Treuhänderschaft
Der Treuhänder, der die unselbstständige Stiftung verwaltet, ist die _____-Stiftung, eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in _____. Der Treuhänder hat diesen Organisationsvertrag (nachfolgend auch: "Satzung" genannt) in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich als Bestandteil und Grundlage seines Treuhandauftrags anerkannt.
§ 3 Stiftungszweck
(1) |
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO). |
(2) |
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch _____ (Beispiele für konkrete Tätigkeiten). |
§ 4 Gemeinnützigkeit
(1) |
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
(2) |
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter und seine Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. |
(3) |
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
§ 5 Grundstockvermögen
Das Grundstockvermögen der Stiftung, das aus einem Barkapital in Höhe von _____ EUR besteht, ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Zu dem Grundstockvermögen zählen auch Zustiftungen oder sonstige Zahlungen an die Stiftung, die mit der Maßgabe erfolgen, dass sie dem Grundstockvermögen zugeführt werden. Die Anlage des Stiftungsvermögens erfolgt nach den Anweisungen des Vorstands durch geeignete, von dem Vorstand benannte Personen und/oder Gesellschaften. Das übrige Vermögen der Stiftung ist gesondert zu verwalten.
§ 6 Verwendung der Stiftungsmittel
_____
§ 7 Geschäftsjahr, Jahresrechnung
(1) |
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
(2) |
Der Treuhänder hat in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks der "_____ Stiftung für _____" im vorhergehenden Jahr aufzustellen, die dem Vorstand und zu dessen Lebzeiten auch dem Stifter vorzulegen sind. |
§ 8 Vorstand, Zusammenarbeit mit dem Treuhänder
(1) |
Internes Kontrollorgan der Stiftung ist der Vorstand. |
(2) |
Der Vorstand besteht aus einer Person. Die Vorstandsmitglieder werden zu dessen Lebzeiten vom Stifter bestimmt. Nach dessen Tod werden sie von einer vom jeweiligen Oberbürgermeister der Stadt _____ ernannt, bei dem ein Exemplar dieser Satzung hinterlegt ist. Der Stiftungsvorstand soll sich durch _____ (Anforderungen an die Person) auszeichnen. |
(3) |
Die Amtszeit des Stiftungsvorstands beträgt jeweils _____ Jahre ab dem Tage seiner Ernennung. Eine wiederholte Bestellung zum Stiftungsvorstand ist zulässig. Ein Vorstand kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Amt zurücktreten. Er kann von derjenigen Person, die jeweils zur Ernennung des Vorstands berechtigt ist, nur aus wichtigem Grund vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen werden. In jedem Fall scheidet ein Vorstand mit Ablauf des Jahres, in dem er sein 70. Lebensjahr vollendet hat, automatisch aus seinem Amt. |
(4) |
Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Anfallende angemessene und nachgewiesene Auslagen werden ersetzt. Der Vorstand kann in angemessenem Umfang Hilfspersonal beschäftigen. |
(5) |
Der Treuhänder hat gegenüber dem Vorstand insbesondere folgende Pflichten:
(a) |
die Erstellung des Jahresabschlusses, der dann d... | |