Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 17.16: Prozessbeschäftigung

Zwischen der

xy GmbH _________________________, nachfolgend Arbeitgeber genannt,

und

Herrn/Frau _________________________, nachfolgend Arbeitnehmer genannt,

wird vor dem Hintergrund des noch fortdauernden Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht _________________________ zum Aktenzeichen _________________________ über die krankheitsbedingte Kündigung vom _________________________ zur Vermeidung des bestehenden Annahmeverzugsrisikos Folgendes vereinbart:

1. Der Arbeitgeber hält an seiner Rechtsauffassung fest, wonach das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer durch die krankheitsbedingte Kündigung mit Ablauf des _________________________ wirksam sein Ende finden wird.
2. Der Arbeitnehmer erbringt aufgrund dieser besonderen Vereinbarung über ein auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis – bis auf Weiteres – seine gewohnte Arbeitsleistung bei dem Arbeitgeber und zwar zunächst auch über den Kündigungstermin hinaus; es gelten insoweit die bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen. Der Arbeitgeber wird an den Arbeitnehmer die vertragsgemäße Vergütung zahlen.
3. Auflösende Bedingung für dieses über den Kündigungstermin hinaus fortgeführte Arbeitsverhältnis ist, dass in dem zwischen den Parteien anhängigen Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Arbeitgeberkündigung vom _________________________ eine rechtskräftige Entscheidung zugunsten des Arbeitgebers ergeht. Mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung – sei es auch durch die Rücknahme eines Rechtsmittels – endet dieses Arbeitsverhältnis. Einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung wird schon jetzt widersprochen.
4. Sofern die Arbeitsgerichtsbarkeit feststellt, dass die Kündigung des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, besteht das ursprüngliche Arbeitsverhältnis fort.

Ort und Datum: _________________________

Arbeitgeber Arbeitnehmer

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