Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 17.25: Umzugskostenregelung in einem Interessenausgleich/Sozialplan
Interessenausgleich/Sozialplan (Auszug)
Kostenerstattung dienstlich veranlasster Umzüge
Verlegt ein Mitarbeiter wegen der bevorstehenden Betriebsverlagerung seine Wohnung zum neuen Betriebsort, werden die hierdurch bedingten Umzugskosten in Anlehnung an die Regelungen des Bundesumzugskostengesetzes wie folgt erstattet:
Erstattung der Beförderungsauslagen für das Umzugsgut
Die Firma _________________________ übernimmt die notwendigen und tatsächlich nachgewiesenen Auslagen für die Beförderung des Umzugsgutes vom bisherigen zum neuen Wohnort unter der Voraussetzung, dass eine geeignete Spedition von der Firma _________________________ unmittelbar beauftragt wird, die Abrechnung ebenfalls unmittelbar zwischen der Firma _________________________ und der beauftragten Spedition erfolgt, der Mitarbeiter der Firma _________________________ mindestens 14 Tage vorher den in Aussicht genommenen Umzugstermin und nähere Einzelheiten zum Umzug (z.B. Menge des Umzugsgutes) mitteilt.
Erstattung der Reisekosten
Die Auslagen für die Reise des Berechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen von der bisherigen zur neuen Wohnung anlässlich des Umzuges werden in dem Umfang erstattet, in dem sie bei Dienstreisen des Mitarbeiters zu erstatten wären. Darüber hinaus werden die Fahrtauslagen für maximal zwei Reisen des Mitarbeiters an den bisherigen Wohnort zur Vorbereitung und Durchführung des Umzuges wie die Auslagen bei einer Dienstreise erstattet.
Mietentschädigung
Miete für die bisherige Wohnung wird bis zum Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis frühestens gelöst werden konnte, längstens jedoch für sechs Monate erstattet, wenn für dieselbe Zeit bereits Miete für die neue Wohnung gezahlt werden muss. Ferner werden die notwendigen Auslagen für das Weitervermieten der bisherigen Mietwohnung innerhalb der Vertragsdauer bis zur Höhe von 50 % der Miete für einen Monat erstattet.
Erstattung der Wohnungsvermittlungsgebühren
Die notwendigen, ortsüblichen Wohnungsvermittlungsgebühren für Makler zur Erlangung einer angemessenen Wohnung werden erstattet. Bei der Wohnungssuche ist die Firma … zur Mithilfe verpflichtet (Anzeigen schalten, Freistellung zur Wohnungsbesichtigung etc.).
Mit dem Ersatz der vorstehenden Aufwendungen sind sämtliche durch die Versetzung an den neuen Dienstort entstehenden Aufwendungen abgegolten. Sämtliche Aufwendungen müssen zum Zwecke der Erstattung belegt oder glaubhaft gemacht werden.