Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 17.32: Testamentsvollstrecker als Kommanditist

Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmer der Gesellschaftsbeteiligung fortgesetzt.

Ihnen wird zunächst die Stellung von Kommanditisten eingeräumt. Sie sind berechtigt, binnen sechs Monaten nach dem Erbfall aus ihrer Mitte einen auszuwählen, der die Position eines voll haftenden Gesellschafters einnimmt. Können sie sich binnen dieser Frist untereinander nicht einigen, sind die übrigen Gesellschafter befugt, mit einfacher Mehrheit einen der Erben oder Vermächtnisnehmer innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Erbfalls als voll haftenden Gesellschafter zu bestimmen.

Als Kommanditisten können die Erben bzw. Vermächtnisnehmer ihr Stimmrecht nur gemeinschaftlich ausüben. Mit diesen Einschränkungen erlangen die Erben bzw. Vermächtnisnehmer alle Rechte und Pflichten, die auch der verstorbene Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsvertrags innehatte.

Hiervon ausdrücklich ausgeschlossen sind alle die Rechte, die ihm nur wegen seiner persönlichen Eigenschaften zustanden bzw. auferlegt waren.

Hinsichtlich seiner Beteiligung ist jeder Gesellschafter befugt, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen und zu bestimmen, dass dieser nach seiner Wahl alle personen- und vermögensrechtlichen Befugnisse der Erben oder Vermächtnisnehmer als deren Bevollmächtigter oder Treuhänder ausüben kann.

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