Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 17.39: Klage Rückzahlung eigenkapitalersetzendes Darlehen
Landgericht
_____
– Kammer für Handelssachen –
Klage
des Julius Klack (K), handelnd als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Taxelex GmbH,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____,
– Kläger –
gegen
1. |
Susanne Trakel (S), wohnhaft _____ |
2. |
Tobias Trakel (T), wohnhaft _____ |
3. |
Gustav Gierig (G), wohnhaft _____ |
– Beklagte –
wegen Anspruchs auf Rückgewähr gem. §§ 32a, 31 GmbHG a.F.; Geschäftsführerhaftung gem. § 43 GmbHG
Streitwert: 50.000 EUR
Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage. Wir werden beantragen:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma Taxelex GmbH 50.000 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Zustellung der Klage zu zahlen.
Begründung:
Der Kläger macht Ansprüche gegen die Beklagten auf Schadensersatz gem. § 43 GmbHG bzw. auf Rückzahlung einer Einlage geltend.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Taxelex GmbH (GmbH). Der Beklagte T ist Alleingesellschafter. Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 EUR.
Der Beklagte T hat der GmbH Ansprüche auf Auszahlung der Tantieme für die Geschäftsjahre _____ und _____ in Höhe von jeweils 20.000 EUR belassen und sich für _____ entstandene Spesen in Höhe von 10.000 EUR nicht erstatten lassen, sondern darlehensweise auf dem Verrechnungskonto der GmbH stehen gelassen.
Seit Anfang _____ war die GmbH zahlungsunfähig und überschuldet. Mehrere Banken haben Kreditanträge zurückgewiesen unter Hinweis auf die Überschuldung, so u.a. durch die Leipziger Bank AG, Zweigniederlassung Frankfurt, und die Oyster-Bank GmbH mit Sitz in Koblenz.
Beweis: Schreiben der Banken vom _____
Dennoch zahlte der Beklagte G am _____ aufgrund einer entsprechenden Anweisung des Beklagten T das Darlehen über 50.000 EUR an die Beklagte S, die die 16 Jahre alte einzige Tochter von T ist. S erstattete im Gegenzug die 50.000 EUR sogleich an die GmbH und beglich damit eine Kaufpreisforderung, die der GmbH gegen S aus einem am _____ geschlossenen Kaufvertrag über _____ zustand.
Am _____ und somit vor dem Inkrafttreten des MoMiG eröffnete das Amtsgericht Frankfurt das Insolvenzverfahren über die GmbH.
Bei dem der GmbH belassenen Darlehen des Gesellschafters T über 50.000 EUR handelt es sich um ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen, das nach der ständigen Rspr. des BGH den Grundsätzen über die Erhaltung des Stammkapitals unterfällt; die sog. Rechtsprechungsregeln gelten auch nach Inkrafttreten des MoMiG für Altdarlehen fort (vgl. Art. 103d EGInsO). G hat das Darlehen unter Verstoß gegen seine Geschäftsführer-Pflichten aus § 43 Abs. 1 GmbHG ausgezahlt, so dass er gem. § 43 Abs. 2 GmbHG für den der GmbH dadurch entstandenen Schaden haftet. T ist durch die Auszahlung an seine Tochter mittelbar begünstigt und haftet daher ebenso wie S gem. § 31 Abs. 1 GmbHG auf Rückzahlung des Darlehens.
(Unterschrift)