Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 17.4: Verweisung auf einen Tarifvertrag bei Branchenwechsel

Auf das Arbeitsverhältnis finden die für den Beschäftigungsbetrieb/das Unternehmen/den Arbeitgeber fachlich einschlägigen Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung. Dies sind zurzeit die Tarifverträge der Eisen-, _________________________ und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens. Im Fall eines Branchenwechsels gelten die Regelungen der dann einschlägigen Tarifwerke. Für den Fall, dass ein Firmentarifvertrag abgeschlossen wird, gilt dessen Inhalt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge