Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 18.5: Antrag auf Auslesung zur Ermittlung der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung

Es wird beantragt,

dem vom Gericht zur Unfallrekonstruktion bestellten Sachverständigen aufzugeben, bei dem unfallbeteiligten Pkw auch die im sog. Electronic Data Recorder (EDR) vorhandenen Aufzeichnungen zur Unfallrekonstruktion, insbesondere die dort hinterlegten Daten zu einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung auszulesen und bei der Unfallrekonstruktion zu berücksichtigen.

Unter Berücksichtigung dieser Daten ist auch eine Unfallrekonstruktion möglich, wenn keinerlei ausreichende weitere Spuren dokumentiert sind. Eine Speicherung dieser Daten setzt im Übrigen auch nicht zwingend das Auslösen eines Airbags voraus, sondern es genügt ein sog. "Near Deployment Event" oder "Non Deployment Event", bei dem entsprechende Aufzeichnungen gespeichert werden, die auch im Fall einer Reparatur nicht ohne weiteres überschrieben werden und auch Monate nach dem Unfallereignis i.d.R. noch abrufbar sind. Wegen der näheren Einzelheiten zu der Bedeutung dieses Datenauslesens auf die Unfallrekonstruktion wird verwiesen auf den Beitrag von Brockmann/Nugel, zfs 2016, 64 ff.

Die besondere Bedeutung des Auslesens des EDR ergibt sich daraus, dass zur Überprüfung unfallbedingter Verletzungen eine möglichst genaue Bestimmung der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung zu erfolgen hat. Diese wird üblicherweise anhand der Auswertung des Beschädigungsbildes des betroffenen Kfz vorgenommen und führt zur Bestimmung innerhalb einer bestimmten Bandbreite. Diese kann durch die gewonnenen Erkenntnisse des EDR aus dem betroffenen Pkw ergänzt und vor allem deutlich präzisiert werden.

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