Kurzbeschreibung
Muster aus: zap.0030 Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, Thomas Wachter-Heribert Heckschen, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 18.5: Vereinbarung der Gütertrennung
UR-Nr.
Vom _________________________/20_________________________
Ehevertrag
– Gütertrennung –
Heute, den _________________________
erschienen vor mir,
_________________________
Notar in _________________________,
1. Herr _________________________,
geboren am _________________________ in _________________________ (Standesamtsnummer: _________________________)
2. dessen Ehefrau,
Frau _________________________, geborene _________________________
geboren am _________________________ in _________________________ (Standesamtsnummer: _________________________)
beide wohnhaft in _________________________,
nach Angabe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet.
Die Erschienenen wollen einen
Ehevertrag
errichten.
Sie erklären bei gleichzeitiger Anwesenheit gemeinsam mündlich mit dem Ersuchen um Beurkundung, was folgt:
A. Allgemeines
Wir sind in beiderseits erster Ehe verheiratet.
Unsere Ehe haben wir am _________________________ vor dem Standesbeamten in _________________________ geschlossen.
Wir sind beide deutsche Staatsangehörige.
Wir haben bisher keinen Ehevertrag geschlossen und sind insoweit im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet.
_________________________ (ggf. weitere Ausführungen einer Präambel)
B. Ehevertragliche Vereinbarungen
Ehevertraglich vereinbaren wir, was folgt:
§ 1 Güterstand
(1) Als Güterstand für unsere Ehe soll die
Gütertrennung
nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten.
Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennung
▪ |
keine Haftungsbeschränkung gegenüber Gläubigern eintritt, |
▪ |
jeder Ehegatte über sein Vermögen frei verfügen kann, |
▪ |
beim Tod eines von uns beiden sich das Erb- und Pflichtteilsrecht des Überlebenden am Nachlass des Zuerstversterbenden vermindern und das Erb- und Pflichtteilsrecht der Kinder oder sonstiger Abkömmlinge erhöhen kann, |
▪ |
bei Auflösung der Ehe kein Zugewinnausgleich stattfindet, |
▪ |
die Privilegierung des § 5 ErbStG keine Anwendung findet. |
(2) Auf den Ausgleich eines etwa bisher entstandenen Zugewinnes wird gegenseitig
verzichtet.
Den Verzicht nehmen wir hiermit gegenseitig an.
(3) Nach Belehrung durch den Notar verzichten wir auf die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses.
(Formulierungsalternative:
Wir stellen ferner klar, dass unser derzeitiges wesentliches Vermögen jeweils in einem dieser Urkunde beigefügten Vermögensverzeichnis näher aufgeführt ist.
Die Anlage, auf die hiermit verwiesen wird, ist wesentlicher Bestandteil und damit Inhalt und Gegenstand dieser Urkunde. Sie wurde vom Notar mitverlesen.)
(4) Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen können bei Scheidung der Ehe nicht zurückgefordert werden, auch nicht wegen Störung der Geschäftsgrundlage, es sei denn, die Rückforderung wurde auf gesonderter vertraglicher Grundlage vorbehalten.
Wir vereinbaren ferner, dass andere Ausgleichsansprüche nicht bestehen sollen; insb. entsteht nicht etwa durch Mitarbeit im Betrieb eines Ehegatten oder durch das gemeinsame Halten von Vermögensgegenständen eine Ehegatteninnengesellschaft, wenn wir dies nicht ausdrücklich vereinbaren.
(Formulierungsalternative:
Sofern diese Vereinbarung rechtlich nicht möglich ist, sollen sich Ansprüche in diesem Rahmen auf den Ersatz nachgewiesener Aufwendungen beschränken. Wir verpflichten uns, bei etwaigen Gesamthaftungen das Innenverhältnis des Gesamtschuldnerausgleichs ausdrücklich zu regeln.
Der Verzicht auf Zugewinn stellt nicht selbst eine ehebedingte Zuwendung dar.)
§ 2 Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt
Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs und des Ehegattenunterhaltes bei einer etwaigen Scheidung unserer Ehe verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen; hiervon abweichende Vereinbarungen wollen wir derzeit nicht treffen.
(Formulierungsalternative:
Dieser Güterstand bleibt auch dann bestehen, wenn der nachfolgend vereinbarte Unterhaltsverzicht unwirksam sein oder unanwendbar werden sollte.
_________________________ [ggf. weitere Ausführungen i.S.e. salvatorischen Klausel])
§ 3
Die vorstehenden ehevertraglichen Vereinbarungen nehmen wir hiermit gegenseitig an.
C. Pflichtteilsverzicht
Wir verzichten hiermit gegenseitig auf unser gesetzliches Pflichtteilsrecht. Wir nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.
D. Belehrungen, Hinweise
Zur Vorbereitung dieser Beurkundung wurde am _________________________ eine gemeinsame Vorbesprechung mit dem Notar durchgeführt. Wir bestätigen, dass der Notar uns rechtzeitig einen Entwurf dieses Ehevertrages zur Verfügung gestellt hat, so dass wir ausreichend Gelegenheit hatten, uns mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen.
Über die rechtliche Tragweite unserer vorstehenden Erklärungen wurden wir vom Notar eingehend belehrt, insb. über die Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen. Der Notar wies uns auf die Bedeutung und das Wesen des vereinbarten Güterstandes der Gütertrennung, auch ...