Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 19.12: Ausschluss der Wechselbezüglichkeit für den Schlusserbfall

Zu Lebzeiten beider Ehepartner sind die von uns getroffenen letztwilligen Verfügungen insgesamt wechselbezüglich und bindend. Nach dem Ableben eines Ehepartners sind die von uns getroffenen Verfügungen für den Schlusserbfall entgegen jeder gesetzlichen oder richterlichen Vermutungs- oder Auslegungsregel nicht wechselbezüglich und nicht bindend, so dass jeder Ehegatte für den Fall seines Überlebens jederzeit abweichende letztwillige Verfügungen treffen kann, ohne dass dadurch die Verfügungen des anderen Ehegatten unwirksam werden.

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