Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 19.2: Schlusserbe ist zugleich Ersatzerbe bei nicht gemeinschaftlichen Kindern

Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben unseres gesamten Vermögens ein.

Zu unseren Schlusserben und Ersatzerben des Erstversterbenden bestimmen wir den Sohn des Ehemannes aus dessen erster Ehe, Herrn _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, derzeit wohnhaft _________________________. Die Ersatzerbenbestimmung bleibt auch dann bestehen, wenn der überlebende Ehepartner die Erbschaft ausschlägt (§ 2271 Abs. 2 S. 1 BGB) oder aus sonstigen Gründen wegfällt. Die Ersatzerbenberufung des von uns bestimmten Schlusserben entfällt aber für den Fall, dass der überlebende Ehepartner wegen Erbunwürdigkeit entfällt.

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