Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 19.34: Anordnung für den Fall der Scheidung

Für den Fall, dass unsere Ehe vor dem Tode eines Ehegatten aufgelöst oder Klage auf Aufhebung erhoben oder die Scheidung der Ehe von einem Ehepartner beantragt wurde, sollen alle von uns getroffenen letztwilligen Verfügungen, sowohl für den ersten als auch für den zweiten Todesfall insgesamt, ihrem ganzen Inhalt nach unwirksam sein, und zwar unabhängig davon, wer von uns beiden den Antrag auf Scheidung gestellt oder Klage auf Aufhebung erhoben hat, und unabhängig davon, ob es sich um Zuwendungen untereinander oder zugunsten Dritter handelt. Der jeweils andere Ehepartner soll in diesen Fällen weder testamentarischer noch gesetzlicher Erbe werden. Gleiches gilt auch für Verfügungen von Todes wegen, die wir jeweils vor unserer Ehe getroffen haben.

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