Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 19.35: Anordnung einer Testamentsvollstreckung im gemeinschaftlichen Testament

Wir ordnen sowohl für den ersten als auch für den zweiten Todesfall Testamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass sowohl nach dem ersten als auch nach dem zweiten Todesfall abzuwickeln, die Vermächtnisse zu erfüllen und die Erfüllung der Auflagen zu überwachen. Zum Testamentsvollstrecker bestimmen wir _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, ersatzweise _________________________, wiederum ersatzweise soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker bzw. Testamentsvollstreckernachfolger bestimmen. Dem überlebenden Ehepartner steht das Recht zu, die für den Schlusserbfall angeordnete Testamentsvollstreckung in vollem Umfang zu ändern bzw. auch zu erweitern. Der überlebende Ehepartner kann daher auch die Rechte des Testamentsvollstreckers beliebig erweitern soweit dies rechtlich möglich und zulässig ist.

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