Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1636 AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Lunk, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 1b.17: Trainee-Vertrag
zwischen
_________________________
– im Folgenden: Arbeitgeber –
und
Frau/Herrn _________________________
– im Folgenden: Arbeitnehmer –
Präambel
Dem Arbeitnehmer soll Gelegenheit gegeben werden, durch die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages die verschiedenen Abteilungen des Arbeitgebers kennen zu lernen, um sich als Führungskraft zu qualifizieren.
§ 1 Vertragsgegenstand, Trainee-Programm
Der Arbeitnehmer wird nach dem nachfolgenden Einsatzplan im Unternehmen tätig:
Zeitraum |
Abteilung |
Art des Einsatzes |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
Bei Vorliegen betrieblicher Gründe ist es dem Arbeitgeber möglich, den Einsatzplan zu verändern.
§ 2 Pflichten des Arbeitnehmers
(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und den Anweisungen des jeweiligen Vorgesetzten Folge zu leisten.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Weisung des Arbeitgebers an externen Fortbildungsmaßnahmen, Inhouse-Schulungen oder sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, auch wenn diese außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden.
§ 3 Pflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Arbeitnehmer in die Tagesarbeit des Unternehmens einzuführen und ihn mit den Abläufen in den einzelnen Abteilungen vertraut zu machen.
(2) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, mit dem Arbeitnehmer mindestens alle drei Monate/jeden Monat Gespräche über die Beurteilung des Arbeitnehmers zu führen und mit ihm den weiteren Ausbildungsverlauf zu erörtern.
§ 4 Arbeitszeit
(1) Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt _________________________ Stunden. Die Lage der täglichen Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten in der jeweiligen Abteilung, in der der Arbeitnehmer eingesetzt ist.
(2) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch Überstunden/Mehrarbeit zu leisten.
(3) Bei betrieblicher Notwendigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten.
§ 5 Urlaub
(vgl. hierzu den Musterarbeitsvertrag, siehe oben § 1a Rdn 216 f.)
§ 6 Vergütung
Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer für die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen eine Vergütung von _________________________ EUR pro Monat (in Worten: _________________________ EUR). Die Vergütung wird jeweils zum _________________________ eines Kalendermonats für den laufenden Kalendermonat ausgezahlt und auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto überwiesen.
§ 7 Verhinderung
(vgl. hierzu den Musterarbeitsvertrag, siehe oben § 1a Rdn 216 f.)
§ 8 Vertragslaufzeit, Beendigung
(1) Der Vertrag tritt am _________________________ und ist bis zum _________________________ befristet. Er endet in diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Auch während der Laufzeit dieses Vertrages ist beiden Parteien eine ordentliche Kündigung des Vertrages unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich.
§ 9 Zeugnis
(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Vertrages ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, das sich auch auf Führung und Leistung erstreckt und in dem der Ablauf des Trainee-Programmes geschildert und auch beschrieben wird, welche Fertigkeiten der Arbeitnehmer in den Abteilungen erlangt hat.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Wunsch jederzeit ein Zwischenzeugnis zu erteilen.
§ 10 Verschwiegenheit
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, über alle ihm während der Laufzeit dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten striktes Stillschweigen zu wahren, es sei denn, dass er aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
§ 11 Herausgabe von Gegenständen
(vgl. hierzu den Musterarbeitsvertrag, siehe oben § 1a Rdn 216 f.)
§ 12 Ausschlussfristen
(vgl. hierzu den Musterarbeitsvertrag, siehe oben § 1a Rdn 216 f.)
§ 13 Schlussbestimmungen
(vgl. hierzu den Musterarbeitsvertrag, siehe oben § 1a Rdn 216 f.)
_________________________, den _________________________ |
_________________________, den _________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
(Arbeitgeber) |
(Arbeitnehmer) |