Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Stefan Lunk, 5. Aufl. 2025 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 1b.41: Vertrag zur Durchführung eines praxisintegrierenden dualen Studiums
Zwischen
der/dem im Rahmen eines dualen Studiums an der Fachhochschule _________________________ studierenden
Frau/Herrn _________________________
Wohnanschrift
geb. _________________________ an in _________________________
Tel: _________________________ E-Mail-Adresse _________________________
– nachgehend "Studierende/r" genannt –
und dem Praxispartner/Unternehmen _________________________
– nachgehend "Unternehmen" genannt –
wird der folgende Durchführungsvertrag für ein duales Studium geschlossen:
Präambel
Da das Unternehmen regelmäßigen Bedarf nach qualifizierten Nachwuchskräften hat, fördert es die Qualifizierung von Schulabsolventen in Kooperation mit der Fachhochschule _________________________ (nachgehend "Fachhochschule" genannt) durch duale Studiengänge. Mit dem beiderseitigen langfristigen Ziel der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Studienabschluss regeln die/der Studierende und das Unternehmen die Durchführung eines solchen dualen Studiengangs mit nachfolgenden Bestimmungen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Die/der Studierende ist an der Fachhochschule in dem Studiengang _________________________ zur Erlangung des Abschlusses Bachelor of _________________________ (nachgehend "Studium" genannt) eingeschrieben. Das Studium wird als praxisintegrierendes duales Studium mit einem privaten Kooperationspartner durchgeführt, dessen Rolle das Unternehmen nach Maßgabe der jeweils gültigen hochschulrechtlichen Vorgaben und der Bestimmungen dieses Vertrages übernimmt.
§ 2 Vertragsdauer
(1) Dieser Vertrag beginnt am _________________________ und endet mit Ablauf der Regelstudienzeit des Studiums. Das Studium beginnt mit dem Wintersemester _________________________ und endet nach der Regelstudienzeit von _________________________ Semestern mit dem Schluss des Sommersemesters _________________________.
(2) Kann das Prüfungsverfahren aus Gründen, die die/der Studierende nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden, so vereinbaren die Vertragsparteien eine entsprechende Vertragsverlängerung. Besteht die/der Studierende die in der Prüfungsordnung vorgesehene Abschlussprüfung nicht und wird ihr/ihm ein Wiederholungsversuch durch die Fachhochschule gewährt, so vereinbaren die Vertragsparteien auch dann eine entsprechende Vertragsverlängerung, wenn sie/er das Nichtbestehen zu vertreten hat.
(3) Dieser Vertrag endet, sobald das Studium an der Fachhochschule durch Exmatrikulation wirksam beendet wurde, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Studierenden durch das Unternehmen über den Zeitpunkt der Exmatrikulation. Der Studierende ist seinerseits verpflichtet, dem Unternehmen die Exmatrikulation unverzüglich anzuzeigen, sobald diese für ihn sicher absehbar ist oder er sie beantragt.
(4) Das Unternehmen ist verpflichtet, der/dem Studierende/n bei Beendigung dieses Vertragsverhältnisses ein wohlwollend formuliertes Abschlusszeugnis zu erstellen.
§ 3 Praxisphasen
(1) Während der Praxisphasen bestimmt das Unternehmen Inhalt, Ort und Zeit der Tätigkeit der/des Studierenden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der vertraglichen Bestimmungen nach billigem Ermessen unter besonderer Beachtung des Bildungszwecks. Ermessensfehlerhafte Weisungen sind vorläufig verbindlich, bis ihre Unwirksamkeit durch gerichtliche Entscheidung festgestellt wurde. Das Unternehmen verpflichtet sich während der Praxisphase,
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der/dem Studierenden Aufgaben zu übertragen, bei deren Wahrnehmung er die zur Erreichung der Studienziele erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen sammelt; |
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die/den Studierenden wenigstens jeweils einen Monat in den Abteilungen _________________________, _________________________ und _________________________ einzusetzen; |
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der/dem Studierenden zu jedem Zeitpunkt einen Ansprechpartner zuzuweisen, der für Rückfragen und Ratschläge in angemessenem Umfang zur Verfügung steht; bei Wechsel des Ansprechpartners ist ein wohlwollend formuliertes Zwischenzeugnis zu erstellen; |
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die/den Studierende/n für die Teilnahme an erforderlichen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Fachhochschule freizustellen, wenn diese in die Praxisphase fallen. |
(2) Die Praxisphasen werden in der Regel am Standort des Unternehmens in _________________________ durchgeführt. Dieser ist Erfüllungsort. Ausnahmen bestimmt das Unternehmen nach billigem Ermessen unter besonderer Beachtung des Bildungszwecks.
(3) Die zeitliche Lage der Praxisphasen richtet sich nach den jeweils für das Studium gültigen hochschulrechtlichen Bestimmungen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in den Praxisphasen richtet sich nach der Struktur und dem Inhalt der jeweiligen Praxisprojekte unter Rücksichtnahme auf die betrieblichen Erfordernisse, wobei im Monat eine durchschnittliche Tagesarbeitszeit von _________________________ Stunden nicht überschritten werden darf.
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