Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 20: Musterrechnung 4.20: Außergerichtliche Vertretung – Besprechung – gerichtliche Geltendmachung – Gegenstand identisch

Rechtsanwältin S macht außergerichtlich Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 45.000,00 EUR geltend. Gegner K meldet sich telefonisch und bespricht die Angelegenheit mit Rechtsanwältin S. K will keine Zahlung leisten. In der Folge wird nach erteiltem Verfahrensauftrag ein entsprechender gerichtlicher Antrag eingereicht. Der Gegenstandswert der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit hat 45.000,00 EUR betragen.

1. Außergerichtliche Tätigkeit

Gegenstandswert: 45.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, 35 FamGKG

1,3 Geschäftsgebühr aus 45.000,00 EUR

Nr. 2300 VV RVG
1.414,40 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.434,40 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 272,54 EUR
Summe 1.706,94 EUR

2. Gerichtliche Tätigkeit

Gegenstandswert: 45.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

1,3 Verfahrensgebühr aus 45.000,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG

abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr aus 45.000,00 EUR

1.414,40 EUR

Vorbem. 3, Abs. 4 VV RVG ./. 707,20 EUR
Zwischensumme 707,20 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 727,20 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 138,17 EUR
Summe 865,37 EUR

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