Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 21: Musterrechnung 4.21: Außergerichtliche Vertretung – Besprechung – gerichtliche Geltendmachung – Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit des gerichtlichen Verfahrens ist höher

Rechtsanwältin S macht zunächst außergerichtlich Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 45.000,00 EUR geltend. In der Folge wird nach erteiltem Verfahrensauftrag ein entsprechender Antrag eingereicht. Der Gegenstandswert der gerichtlichen Tätigkeit hat 55.000,00 EUR betragen, da im Laufe des Verfahrens eine Antragserweiterung erfolgt ist.

1. Außergerichtliche Tätigkeit

Gegenstandswert: 45.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, 35 FamGKG

1,3 Geschäftsgebühr aus 45.000,00 EUR

Nr. 2300 VV RVG
1.414,40 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.434,40 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 272,54 EUR
Summe 1.706,94 EUR

2. Gerichtliche Tätigkeit

Gegenstandswert: 55.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

1,3 Verfahrensgebühr aus 55.000,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG

abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr aus 45.000,00 EUR

1.622,40 EUR

Vorbem. 3, Abs. 4 VV RVG ./. 707,20 EUR
Zwischensumme 915,20 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 935,20 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 177,69 EUR
Summe 1.112,89 EUR

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