Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 2.10: Geltung des deutschen Rechts wegen des Schadensortes einschließlich Regeln über den Anscheinsbeweis nach Rom II i.V.m. deutschem materiellen Verkehrsrecht

Vorliegend gelangt das deutsche materielle Verkehrsrecht gem. Art. 4 Nr. 1 Rom II zur Geltung, da der Primärschaden am Unfallort in _________________________ eingetreten ist und eine Ausnahme der Art. 4 Nr. 2, 3 Rom II nicht eingreift. Die Rom II-Verordnung gilt seit dem 11.1.2009 nach Art. 32 Rom II unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Gem. Art. 22 Rom II ist das so bestimmte deutsche Recht auch anzuwenden, soweit es gesetzliche Vermutungen aufstellt oder die Beweislast regelt, so dass die in der deutschen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Anscheinsbeweises ebenfalls anzuwenden sind.

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