Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 2.17: Drei Nachbesserungsversuche, komplexe Ware (Verkauf-AGB)

Im Falle eines Mangels steht dem Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung nach Maßgabe des § 439 BGB zu, bevor die weitergehenden Rechte des § 437 BGB geltend gemacht werden können. Wählt der Käufer Nachbesserung ("Reparatur"), gilt diese erst nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 4 BGB verweigert.

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