Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 446

Muster 22.37: Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils

An das

Amtsgericht _________________________

– Familiengericht –

Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

In der Kindschaftssache

betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________

Weitere Beteiligte

die _________________________, wohnhaft _________________________

– Kindesmutter und Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

der _________________________, wohnhaft _________________________

– Kindesvater und Antragsgegner –

bestellen wir uns aufgrund der uns erteilten und als Anlage beigefügten Vollmacht der Antragstellerin zu deren Verfahrensbevollmächtigten und kündigen folgenden Antrag an:

  Der Antragstellerin wird das alleinige Sorgerecht für die Tochter _________________________, geboren am _________________________, der Beteiligten übertragen.

Begründung:

Die Beteiligten leben seit dem _________________________ getrennt voneinander. Ein Scheidungsverfahren ist bisher nicht anhängig.

Aus der Ehe ist die Tochter _________________________, geboren am _________________________, hervorgegangen. Diese lebt seit der Trennung der Beteiligten mit Einverständnis des Antragsgegners bei der Antragstellerin.

Der Antragsgegner ist aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit nur selten zuhause. Er arbeitet als internationaler Unternehmensberater und ist viel im Ausland unterwegs. Von daher ist seine Erreichbarkeit auch nicht ständig gesichert. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Tochter auch zukünftig bei der Antragstellerin leben soll.

Darüber hinaus haben die Beteiligten Einigkeit dahingehend erzielt, dass die elterliche Sorge auf die Antragstellerin übertragen werden soll. Der Antragsgegner wird deshalb diesem Antrag zustimmen.

Eine Abschrift des Schriftsatzes für das Jugendamt ist beigefügt.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Verfahrenswert: 3.000 EUR, § 45 Abs. 1 FamGKG

Anwaltsgebühren: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV

Gerichtskosten: 0,5-Verfahrensgebühr, Nr. 1310 KVFamGKG

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