Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)
Muster 24.7: Erb- und Ehevertrag – Große Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO durch den Ehemann – Kleine Rechtswahl gemäß Art. 25 Abs. 3 EuErbVO durch die Ehegatten – Güterrechtliche Rechtswahl nach Art. 22 EU-GüVO
_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)
Erschienen sind
1. |
Herr _________________________, geboren am _________________________ in _________________________ (Geburtenregister-Nr. _________________________ des Geburtsstandesamtes in _________________________), und |
2. |
dessen Ehefrau, Frau _________________________ geborene _________________________, geboren am _________________________ in _________________________ (Geburtenregister-Nr. _________________________ des Geburtsstandesamtes in _________________________), |
beide wohnhaft _________________________ in _________________________,
Herr _________________________ ausgewiesen durch seinen deutschen Personalausweis,
Frau _________________________ ausgewiesen durch ihren französischen Personalausweis.
Nachdem der Notar durch die Verhandlung mit den Erschienenen die Überzeugung gewonnen hatte, dass diese geschäftsfähig sind, erklärten die Erschienenen mit der Bitte um Beurkundung:
Wir wollen einen Erb- und Ehevertrag schließen und sind hinsichtlich des Erbvertrages hieran durch frühere Verfügungen von Todes wegen nicht gehindert. Wir verzichten auf die Zuziehung von Zeugen oder eines zweiten Notars.
Der Ehemann ist ausschließlich deutscher Staatsangehöriger, die Ehefrau ist ausschließlich französische Staatsangehörige.
Wir haben am 1.3.2019 in Deutschland geheiratet und haben unseren gewöhnlichen Aufenthalt seit unserer Heirat in Frankreich; diesen wollen wir auch dauerhaft beibehalten. Einen Ehevertrag haben wir bisher nicht geschlossen; wir gehen davon aus aufgrund unseres ehelichen Wohnsitzes in Frankreich, im gesetzlichen Güterstand französischen Rechts zu leben.
Wir haben zwei gemeinsame Kinder.
Der Ehemann ist als selbstständiger Architekt voll erwerbstätig. Die Ehefrau ist als _________________________ im Angestelltenverhältnis ebenso voll erwerbstätig.
Der Ehemann verfügt über wesentliches Vermögen in Deutschland, das er in die Ehe eingebracht hat.
Rechtswahlen nach der EU-Erbrechtsverordnung wollen wir nachfolgend treffen. Ebenso wollen wir eine Rechtswahl nach der Europäischen Ehegüterrechtsverordnung treffen, um unsere Rechtsbeziehungen teilweise dem deutschen Recht zu unterstellen.
Wir behalten uns einen Rücktritt vom Erbvertrag nicht vor.
Vor dem heutigen Beurkundungstermin fand am _________________________ eine gemeinsame Vorbesprechung mit dem beurkundenden Notar statt, bei der beide Beteiligte persönlich anwesend waren; anschließend wurde den Beteiligten zur Vorbereitung des Vertragsabschlusses am _________________________ ein Vertragsentwurf und nach Hereingabe gewünschter Änderungen wiederholt am _________________________ ein überarbeiteter Entwurf der heutigen Urkunde zugesandt. Beide Beteiligten erklärten demzufolge, dass sie jeweils ausreichend Gelegenheit hatten, sich vor der heutigen Beurkundung mit dem Inhalt der nachfolgend zu beurkundenden Vereinbarungen auseinanderzusetzen.
Wir schließen nunmehr folgende Rechtswahlen (Teil I.), durch mündliche Erklärung folgenden Erbvertrag (Teil II.) und in Teil III. einen Ehevertrag ab:
I. Erbrechtliche Rechtswahlen
§ 1 Gemeinsame Rechtswahl (Art. 25 Abs. 3 EuErbVO)
Für die Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkung dieses Erbvertrages wählen wir, Herr _________________________ und Frau _________________________, das deutsche Recht als das Staatsangehörigkeitsrecht des Ehemannes.
§ 2 Rechtswahl des Ehemannes (Art. 22 EuErbVO)
Ich, Herr _________________________, wähle hiermit außerdem für die Rechtsnachfolge von Todes wegen in mein gesamtes Vermögen das deutsche Recht als mein Staatsangehörigkeitsrecht, und zwar nach allen dafür in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen, insbesondere nach Art. 22 der EuErbVO.
§ 3 Weitere Erklärungen der Ehefrau
Ich, Frau _________________________, wünsche keine Wahl meines derzeitigen Staatsangehörigkeitsrechts, mithin keine Wahl des französischen Rechts. Für meine Verfügungen gilt bei Beibehaltung meines derzeitigen gewöhnlichen Aufenthalts in Frankreich das französische Recht.
§ 4 Bindungswirkung
Vorstehende Rechtswahlen nehmen wir gegenseitig an und treffen sie jeweils mit erbvertraglich bindender Wirkung.
Hinweise
Der Notar hat uns insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
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Die vorstehenden Rechtswahlen beziehen sich lediglich auf den nachstehenden Erbvertrag und die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Ehemann, nicht jedoch auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach der Ehefrau. Hierbei gilt die vorstehende Rechtswahlerklärung des Ehemannes aus § 2 nicht nur für die heute getroffenen Verfügungen, sondern für alle Aspekte der Rechtsnachfolge von Todes wegen, also etwa auch für Pflichtteilsrechte. Ohne eine entsprechende Rechtswahl wäre unter Umständen insoweit das Recht an einem künftigen gewöhnlichen Aufenthaltsort anwendbar. Der Notar hat des Weiteren darauf hingewiesen, dass für die Rechtsnachfolge nach der Ehefra... |