Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1125 Praxishandbuch Testamentsvollstreckung, Rott-Kornau-Zimmermann, 3. Aufl. 2022 (zerb verlag)

Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel

(Schiedsgerichtsanordnung)[16]

Alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer, des Testamentsvollstreckers und sonstiger Beteiligter am Nachlass untereinander, insbesondere solcher, die sich bei der Auslegung der letztwilligen Verfügung, ihrer Durchführung, der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder der Zuweisung von Vermögensgegenständen an einzelne Beteiligte ergeben, sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.

(Bestimmung des Verfahrens)[17]

Der Schiedsrichter entscheidet als Einzelrichter, er hat dabei zugleich die Funktion, sich auch in Bewertungsfragen gutachterlich verbindlich zu äußern. Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, entscheidet er prozess- und materiellrechtlich nach freiem Ermessen. Falls er von seinem Ermessen keinen Gebrauch macht, gelten die einschlägigen Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, jedoch mit der Maßgabe, dass die Verhandlung nicht öffentlich ist und kein Anwaltszwang besteht.

(Vergütung des Schiedsrichters)[18]

Der Schiedsrichter erhält für jeden Streitfall 3,0 Gebühren entsprechend der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in der im Zeitpunkt des Beginns des schiedsrichterlichen Verfahrens geltenden Fassung, jeweils zuzüglich der entstandenen Auslagen und Umsatzsteuer. Der Schiedsrichter darf den Beginn seiner Tätigkeit davon abhängig machen, dass ihm die Parteien einen Auslagenvorschuss zur Verfügung stellen. Fällt der Schiedsrichter ohne sein Verschulden weg, so stehen ihm, im Falle seines Todes seinen Erben, die vollen Gebühren zu.

(Der Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter)[19]

Zum Schiedsrichter bestimme ich den jeweils im Amt befindlichen Testamentsvollstrecker für die Dauer seiner Amtsausübung.

(Ersatzschiedsrichterbestimmung)[20]

Nimmt der Testamentsvollstrecker sein Amt als Schiedsrichter nicht an oder fällt er in seiner Funktion als Schiedsrichter während des Verfahrens weg, so soll der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT), Lievelingsweg 125, 53119 Bonn. Wiederum ersatzweise soll der Präsident der Rechtsanwaltskammer _________________________ einen Schiedsrichter aus dem Kreis der Mitglieder dieser Kammer bestimmen, der Fachanwalt für Erbrecht sein muss.

(Sonderfall: Verweis auf Schiedsgerichtsordnung)[21]

Das Verfahren des Schiedsgerichts und die Vergütung des Schiedsrichters richten sich nach der Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrechtsstreitigkeiten e.V. (DSE), 7498 Heidelberg/Angelbachtal in der im Zeitpunkt des Erbfalls/Anrufung des Schiedsgerichts gültigen Fassung. Sollte die die DSE zur Mitwirkung am Schiedsverfahren nicht bereit sein, entscheidet der Schiedsrichter, soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen, verfahrens- und materiellrechtlich nach freiem Ermessen.

[15] Der Formulierungsvorschlag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Wolters/Kluwer entnommen aus Rott, in: Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt Erbrecht.
[16] Nach § 1066 ZPO kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmen, dass alle oder bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund in dem Erbfall haben, an Stelle der ordentlichen Gerichte durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen. Die Anordnung der Schiedsklausel bedarf grundsätzlich nur der Form der letztwilligen Verfügung. In der Praxis bietet die Schiedsgerichtsbarkeit gerade bei unternehmerischen Nachlässen interessante Gestaltungsvarianten. Die Streitigkeiten innerhalb der Familie können den oft neugierigen Blicken der Öffentlichkeit entzogen werden. Darüber hinaus lässt sich die Gefahr von Fehlentscheidungen durch die Benennung eines auf dem Gebiet des Erbrechtes und der Unternehmensnachfolge spezialisierten Fachmannes als Schiedsrichter erheblich reduzieren. Als weiterer Vorteil ist zu nennen, dass die Entscheidung – jedenfalls bei einem eininstanzlichen Schiedsverfahren – regelmäßig schneller sein wird als das Verfahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dies dient dem Familienfrieden und entspricht dem Interesse des Erblassers. Immer ist zu beachten, dass die Gestaltung der Schiedsgerichtsklausel individuell nach den jeweiligen Erfordernissen des Einzelfalles vorgenommen werden sollte.
[17] Werden keine Regelungen getroffen, gelten die §§ 1066, 1034 ff. ZPO. Das Schiedsgericht besteht dann aus drei Schiedsrichtern. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, die Benennung eines Schiedsrichters in das Ermessen des Testamentsvollstreckers zu stellen. Unterbleibt eine Bestimmung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens, wird der Ort durch das Schiedsgericht bestimmt.
[18] Es gibt keine gesetzliche Vergütung für Schiedsrichter, § 1 Abs. 2 RVG nimmt die schiedsrichterliche Tätigkeit ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des Rechtsanwalts Vergütungsge...

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