Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 26.10: Bindende Rechtswahl

Die Vertragsparteien sind beide deutsche Staatsangehörige. Die Eheleute unterstellen nun beiderseits die Erbfolge in ihren gesamten Nachlass sowie die Wirksamkeit und die Wirkungen der hier getroffenen Verfügungen dem deutschen Recht.

Die vorstehende Rechtswahl wird – soweit gesetzlich zulässig – mit vertraglicher Bindungswirkung getroffen.

...

Sollte die Anordnung der Vor- und/oder Nacherbfolge auf Seiten eines von ihnen wegen einer Geltung einer anderen Rechtsordnung unzulässig sein, so wird ersatzweise angeordnet, dass die zu Nacherben benannten Personen Erben sein sollen und der überlebende Ehegatte den Nießbrauch am Nachlass erhält [alternativ: dass die überlebende Ehefrau Vollerbe wird].

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